Allgemeine Berichte | 16.01.2019

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Rund 20.000 Haushalte werden befragt

Interviewer/-innen gesucht

Region. Wie viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind erwerbstätig und wie ist deren berufliche Qualifikation? Wie hoch ist das monatliche Nettoeinkommen von Haushalten und Familien? Wie viele alleinerziehende Mütter sind erwerbstätig? Antworten auf solche häufig gestellten Fragen gibt der Mikrozensus.

Die Erhebung erfolgt seit 1957 jährlich bei einem Prozent aller Haushalte in ganz Deutschland. Rund 200 Interviewerinnen und Interviewer werden das ganze Jahr über in Rheinland-Pfalz unterwegs sein, um 20.000 Haushalte zu befragen. Unter www.mikrozensus.rlp.de/methode/ gibt es Informationen darüber, in welchen Gemeinden des Landes wann Befragungen stattfinden werden. Die Interviewerinnen und Interviewer wurden sorgfältig ausgewählt und können sich durch einen Ausweis des Statistischen Landesamtes legitimieren. Durch den Einsatz von Laptops finden die Befragungen papierlos statt.

Der Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Marcel Hürter, appelliert an alle ausgewählten Haushalte, bei der Mikrozensusbefragung mitzumachen. Nur so ist gewährleistet, dass zuverlässige Ergebnisse für die vielfältigen Nutzer der Statistik aus Politik, Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit bereitgestellt werden können.

Das Statistische Landesamt sucht landesweit Interviewerinnen und Interviewer für den Mikrozensus. Informationen über ein ehrenamtlichen Engagements und eine Befragung bei ausgewählten Privathaushalten unter E-Mail mikrozensus@statistik.rlp.de beim Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz.

Weiterführende Informationen: www.mikrozensus.rlp.de/interviewer.

Der Mikrozensus ist eine so genannte Flächenstichprobe, für die nach einem mathematischen Zufallsverfahren Adressen ausgewählt werden; befragt die Haushalte, die in den ausgewählten Gebäuden wohnen, bis zu vier Mal in fünf aufeinander folgenden Jahren; ist eine Erhebung mit gesetzlich verankerter Auskunftspflicht; wird durch ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer durchgeführt, die zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung verpflichtet sind und die ihren Besuch bei den Haushalten schriftlich ankündigen.

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