Neues Schuljahr in der Verbandsgemeinde Puderbach
Schuleinschreibung der Schulanfänger
Für das Schuljahr 2018/2019
Puderbach.Die Schuleinschreibung der Schulanfänger für das Schuljahr 2018/2019 findet im Bereich der Verbandsgemeinde Puderbach wie folgt statt:
Grundschule „Holzbachtalschule“ Puderbach am Mittwoch, 6. September von 15 bis 17 Uhr, Tel. (0 26 84) 35 30.
Grundschule „In der Au“ Raubach am Dienstag, 5. September und Mittwoch, 6. September. Termine werden individuell durch die Schulleitung vergeben, Tel. (0 26 84) 53 02.
Grundschule „Märkerwaldschule“ Urbach am Dienstag, 5. September. Listen zur Terminvergabe hängen in den KITAS aus, Tel. (0 26 84) 42 66.
Es müssen angemeldet werden
1. Alle Kinder, auch beeinträchtigte Kinder, die im Zeitraum von 1. September 2017 bis 31. August 2018 das sechste Lebensjahr vollendet haben beziehungsweise vollenden werden. 2. Alle Kinder, auch beeinträchtigte Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren.
Das Kind muss selbstverständlich nicht angemeldet werden, wenn es vorzeitig eingeschult wurde. Liegt eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des anzumeldenden Kindes vor, so ist die Schulleitung darauf hinzuweisen. Die Anmeldung kann in solchen Fällen auch unmittelbar bei der zuständigen Förderschule erfolgen. Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt auch dann an der zuständigen Grundschule oder an der zuständigen Förderschule, wenn ein Kind nach Wunsch der Eltern eine Schwerpunktschule für Integration besuchen soll.
Bei der Anmeldung – in Begleitung des Kindes – sind eine Geburtsurkunde des Kindes, das Familienstammbuch oder den Aufnahmebescheid/Registrierschein vorzulegen.
Es können angemeldet werden
Kinder, die nach dem 31. August 2012 geboren sind, können auf Antrag des Sorgeberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer geistigen, körperlichen und sozialen Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Die Anmeldung für diese Kinder erfolgt erst im Februar 2018. Der Termin wird an dieser Stelle und in den Kindertagesstätten rechtzeitig bekannt gegeben.
Bei der Anmeldung – in Begleitung des Kindes – sind eine Geburtsurkunde des Kindes, das Familienstammbuch oder den Aufnahmebescheid/Registrierschein vorzulegen.
Die Entscheidung bezüglich der Einschulung trifft die Schulleitung im Benehmen mit dem Schularzt.
Pressemitteilung der
Verbandsgemeindeverwaltung
Puderbach
