Allgemeine Berichte | 27.02.2026

Fortsetzung des Förderprogramms für Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2026

Stadt Remagen fördert weiterhin die private Starkregenvorsorge – bis zu 1.000 Euro Zuschuss pro Antrag

Remagen. Seit dem Jahr 2023 unterstützt die Stadt Remagen ihre Bürgerinnen und Bürger bei der privaten Vorsorge vor Starkregenereignissen.

Mit dem Förderprogramm „Private Schutzmaßnahmen zur Starkregenvorsorge“ stellt die Stadt auch in diesem Jahr Mittel in Höhe von insgesamt 5.000 Euro zur Verfügung, um Gebäude im Stadtgebiet besser gegen eindringendes Wasser zu schützen.

Gefördert werden bauliche Maßnahmen zum Schutz von Wohnflächen, Kellerräumen und Gewerberäumen.

Pro Antrag wird ein Zuschuss von maximal 1.000 Euro gewährt. Die konkrete Förderhöhe wird im Einzelfall nach einer Begutachtung der örtlichen Situation festgelegt und richtet sich nach dem Grad der potenziellen Betroffenheit durch Starkregen. Die Prüfung erfolgt durch ein von der Stadt beauftragtes Ingenieurbüro, das die geplanten Maßnahmen fachlich bewertet. Die Gutachterkosten werden von der Stadt übernommen und wirken sich nicht auf die Förderung aus. Erst nach Erhalt des Förderbescheids kann mit der Umsetzung begonnen werden. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Abnahme durch die Stadt.

„Starkregenereignisse treten immer häufiger und intensiver auf. Wir können solche Wetterlagen nicht verhindern, aber wir können uns besser darauf vorbereiten“, betont Bürgermeister Björn Ingendahl. „Mit unserem Förderprogramm unterstützen wir Bürgerinnen und Bürger dabei, ihr Zuhause wirksam zu schützen. Jede vorsorgliche Maßnahme hilft, Schäden zu vermeiden und unsere Stadt insgesamt widerstandsfähiger zu machen.“

Seit dem Start des Programms im Jahr 2023 konnten bereits zahlreiche Maßnahmen wie Flutschotte, Dammbalkensysteme oder Überdachungen gefördert werden. Mit der Fortsetzung des Förderprogramms möchte die Stadt weiterhin Anreize schaffen, frühzeitig in wirksame Schutzmaßnahmen zu investieren. Der Förderzeitraum beginnt rückwirkend zum 01.01.2026 und endet am 31.12.2026, spätestens jedoch mit Verausgabung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Vergabe erfolgt nach dem Windhundprinzip. Rechnungen für genehmigte Fördermaßnahmen müssen bis spätestens 30.11.2026 eingereicht werden. Die Antragstellung ist unkompliziert: Ein formloser Antrag mit dem Betreff „Förderung Starkregenvorsorge“ kann per E-Mail an tamara.koehler@remagen.de oder postalisch bei der Stadtverwaltung Remagen eingereicht werden.

Kontakt: Stadtverwaltung Remagen, Fachbereich 2 – Bauen, Verkehr und Umwelt, Tamara Köhler, Klima- und Energiemanagement, Bachstraße 2, 53424 Remagen, Tel: 02642 20165, E-Mail: tamara.koehler@remagen.de.

Weitere Informationen in der aktualisierten Förderrichtlinie und auf der Homepage der Stadt Remagen im Bereich „Klima und Mobilität“ - „Klimaanpassung“.

Pressemitteilung der

Stadt Remagen

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