Finanzamt Koblenz
Steueraufkommen in 2018 erneut gestiegen
Insgesamt mehr als 4 Milliarden Euro eingenommen
Koblenz. Das Finanzamt Koblenz hat im Jahr 2018 über 4 Milliarden Euro an Steuern eingenommen (Vorjahr: rund 3,83 Milliarden Euro). Damit hat das Finanzamt Koblenz im Vergleich zu den anderen rheinland-pfälzischen Finanzämtern das höchste Steueraufkommen erzielt und nimmt wie in den vergangenen Jahren eine Spitzenstellung im Land ein.
Mit mehr als 1,78 Milliarden Euro ist die Lohnsteuer dabei erneut die größte Einnahmequelle, gefolgt von der Umsatzsteuer mit rund 835 Millionen Euro.
Zusätzliche Einnahmen für den Staat sind auf Betriebsprüfungen und abgeschlossene Steuerstrafverfahren zurückzuführen. Von der Betriebsprüfung wurden in 2018 insgesamt 816 Betriebe geprüft. In den Prüfungen wurde ein Gesamtmehrergebnis von 84.301.922 Euro erzielt. Die Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle im Finanzamt Koblenz, die im nördlichen Rheinland-Pfalz zentral die Steuerstraf- und Bußgeldverfahren betreut, hat in 2018 rund 1.000 Verfahren abgeschlossen und verhängte „Strafzahlungen“ von rund 4 Mio Euro. In Steuerfahndungsfällen konnten zusätzliche Steuern von rund 13,5 Mio. Euro ermittelt werden. Daneben führten Steuerstrafverfahren teilweise zu Freiheitsstrafen. Im Jahr 2018 wurden in den vom Finanzamt Koblenz betreuten Fällen Gesamtfreiheitsstrafen von insgesamt 340 Monaten verhängt.
Insgesamt belief sich das Steueraufkommen in Rheinland-Pfalz auf rund 26,78 Milliarden Euro.
Steuergeld verteilt sich auf Bund, Länder und Kommunen
Das von den Finanzämtern eingenommene Steuergeld, mit dem unter anderem Schulen, Gesundheit, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Umwelt sowie Sport und Kultur gefördert und finanziert werden, verteilt sich auf Bund, Land und Kommunen.
Der Anteil des Landes Rheinland-Pfalz beträgt 13,6 Milliarden Euro.
Pressemitteilung
Finanzamt Koblenz
Die Steuerlast nimmt kontinuierlich zu, laut Daten der OECD nimmt Deutschland, zumindest, bei Steuern und Abgaben eine Spitzenposition ein. --- Dazu ein Satz aus dem politischen Testament von „Friedrich der Große“ (1712 – 1768): „Also ist es recht und billig, daß jeder Privatmann zu den Staatskosten beiträgt, aber er soll nicht sein halbes Einkommen mit dem Herrscher teilen.“