Allgemeine Berichte | 22.02.2021

Kreisverwaltung informiert

Straßensperrung wegen Krötenwanderung

Westerwaldkreis. Die ersten Kraniche wurden auf ihrem Zug gen Norden bereits gesichtet. Meist ein Zeichen, dass sich der Winter bald verabschiedet und der Frühling einziehen wird. Temperaturen ab 7° C und feuchtes, regnerisches Wetter lösen vor allem in den Abendstunden den Wandertrieb von Fröschen, Kröten und Molchen zum Wasser aus. Aus Gründen des Amphibienschutzes und zur Wahrung der Verkehrssicherheit werden im Westerwaldkreis Straßenabschnitte gesperrt, wenn die Wanderungen einsetzen.

Davon sind folgende Straßen betroffen:

• K 1 vom Waldspielplatz Steinen bis hinter den Haidenweiherdamm. Das Hofgut und die Siedlung Seeburg ist über die K 1 ab der Einmündung von der K2, Campingplatz des Dreifelder Weihers zu erreichen

• K 54 zwischen Stahlhofen am Wiesensee und Pottum

• K 78 zwischen Obersayn und Arnshöfen,

• K 133 zwischen Vielbach und Quirnbach.

Die Straßensperrungen werden durch die zuständigen Straßenmeistereien durchgeführt, wenn aufgrund der Witterungsverhältnisse mit Amphibienwanderungen zu rechnen ist.

An vielen anderen Straßenabschnitten sind Helfer im Einsatz, die aufgestellte Amphibienzäune betreuen und die Tiere in Eimern über die Straßen tragen. Durch deren Einsatz kann an vielen Straßen eine Sperrung vermieden werden. Dort ist seitens der Autofahrer besondere Rücksicht und Vorsicht gefordert. Dazu zählen folgende Straßen:

• K 2 im Waldbereich nördlich des Golfclubs Dreifelden,

• K 87 zwischen Hahn am See und Elbingen,

• K 161 zwischen Heilberscheid und Anschlussstelle an die L 313 im Gelbachtal,

• L 304 am Hofgut Adenroth.

Eine Sperrung aller betroffenen Straßenabschnitte während der Hauptwanderungszeit ist nicht überall möglich. Deswegen sollen in diesen Bereichen Hinweisschilder mit dem Krötensymbol und gelbe Blinklichter die Verkehrsteilnehmer zum langsamen Fahren veranlassen. Ab 01. März erfolgt dies auf der L 327 zwischen Niederelbert und Horressen, auf der K51 zwischen Seck und Hellenhahn-Schellenberg und auf der K 54 zwischen Stahlhofen und Hergenroth. An der K 54 wird allerdings auf die Blinklichter verzichtet.

Die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung bittet die Verkehrsteilnehmer, besonders aufmerksam zu sein. Gesperrte Straßenabschnitte sind tabu und dürfen zur Zeit der Laichwanderung nicht befahren werden. Gekennzeichnete Straßenabschnitte, Straßen durch Waldgebiete, Straßen entlang oder in der Nähe von Wasserflächen sollten vorsichtig, mit reduzierter Geschwindigkeit, passiert werden. Eine rücksichtsvolle Fahrweise kostet kaum Zeit, rettet aber zahlreichen Amphibien das Leben.

Pressemitteilung Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

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