Allgemeine Berichte | 28.08.2020, 13:24 Uhr

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Strom vom Balkon? Geht doch!

Andernach. Bewohnerinnen und Bewohner von Miet- und Eigentumswohnungen haben in der Regel nicht die Möglichkeit, auf dem Hausdach eine größere Photovoltaik-Anlage zur eigenen Stromversorgung zu betreiben. In vielen Fällen können sie aber am Balkon oder der Außenwand eine kleine Solarstromanlage anbringen. Ob eine solche Installation rentabel ist, hängt von bestimmten Rahmenbedingungen ab. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet eine individuelle, computergestützte Auswertung von Daten an, die die Ratsuchenden mithilfe eines Erfassungsbogens zusenden können. Anschließend erfolgt bei Bedarf eine telefonische Erläuterung der Ergebnisse. Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Beratungsaktion verlost die Verbraucherzentrale fünf Gutscheine à maximal 500 Euro für Balkonmodule. Wer an der Verlosung für ein Balkon-Modul teilnehmen möchte, muss einen Datenbogen zur Situation vor Ort ausfüllen und erhält von der Energieberatung der Verbraucherzentrale eine Schätzung des Stromertrags. Den Datenbogen zum Ausfüllen und eine Broschüre zu den Balkonmodulen finden Interessierte im Internet unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/strom-vom-balkon. Der ausgefüllte Datenbogen muss bis spätestens 30. September an balkon-pv@vz-rlp.de gesendet werden. Liegen die Kosten der Anlage niedriger als 500 Euro, wird der Kaufpreis der Balkonanlage erstattet. An der Verlosung teilnehmen können ausschließlich Haushalte aus Rheinland-Pfalz. Eine individuelle Beratung zu Balkon-PV und anderen Energie-Themen, ist kostenfrei nach Terminvereinbarung möglich. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Beratungstermine finden am Freitag, den 18. September 20 von 14 – 17 Uhr in Andernach statt. Die Beratungen werden aktuell an den meisten Standorten telefonisch durchgeführt. Voranmeldung unter: 0 26 32/92 2-1 79 oder -1 10. Eine persönliche Beratung ist an einzelnen Standorten unter Einhaltung der lokalen Hygienevorschriften wieder möglich. Bitte erfragen Sie bei der Terminvereinbarung, an welchen Standorten in Ihrer Region persönlich beraten wird.

Pressemitteilung

Verbraucherzentrale RLP

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