Allgemeine Berichte | 02.12.2022

Die Stadt Koblenz informiert

Umtausch alter Führerscheine geht in die nächste Runde

Koblenz. Wer noch einen alten Papierführerschein besitzt, der muss diesen vielleicht schon sehr bald umtauschen. Seit Anfang letzten Jahres verlieren die alten grauen und rosa „Lappen“ nach und nach ihre Gültigkeit und müssen durch den aktuellen EU-Führerschein ersetzt werden.

Der Pflichtumtausch der Papierführerscheine erfolgt dabei gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsjahr des Führerscheininhabers. Im Januar 2022 begann die Umtauschaktion mit den Jahrgängen 1953 bis 1958; nun sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe. Bis zum 19. Januar 2023 müssen die Führerscheine von Bürgerinnen und Bürger dieser Jahrgänge bei der Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes umgetauscht werden.

Im Austausch erhalten diese dann den neuen Führerschein im Scheckkartenformat, der wiederum 15 Jahre gültig ist. Spätestens bis 2033 sollen alle alten Führerscheine umgetauscht werden, so die Vorgaben der Europäischen Union.

Übersicht der Umtauschfristen für die jeweiligen Jahrgänge

Geburtsjahrgang vor 1953: Verpflichtender Umtausch bis 19. Januar 2033.

Geburtsjahrgänge 1953 - 1958: Verpflichtender Umtausch bis 19. Juli 2022.

Geburtsjahrgänge 1959 - 1964: Verpflichtender Umtausch bis 19. Januar 2023.

Geburtsjahrgänge 1965 - 1970: Verpflichtender Umtausch bis 19. Januar 2024.

Geburtsjahrgänge 1971 und später: Verpflichtender Umtausch bis 19. Januar 2025.

Vom Pflichtumtausch betroffen sind übrigens nicht nur die alten Papierführerscheine, sondern auch Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind. Auch diese müssen schrittweise getauscht werden, gestaffelt nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. Los geht es hier aber erst ab 2026.

Für den Führerscheinaustausch ist übrigens keine erneute Fahrprüfung notwendig; es reicht ein Termin bei der zuständigen Führerscheinstelle. Termine können entweder online unter bit.ly/fuehrerscheinko oder unter Tel. (02 61) 1 29 44 04 bzw. unter der Mail-Adresse fahrerlaubnisbehoerde@stadt.koblenz.de vereinbart werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle stehen telefonisch und per Mail auch für weitere Fragen zur Verfügung.

Pressemitteilung der

Stadt Koblenz

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