Allgemeine Berichte | 04.11.2021

Abfallbehörde gibt Tipps - klare Regeln auch für den Tierschutz

Umweltschutz beim Martinsfeuer beachten

Kreis MYK. Martinsfeuer gehören zum Brauchtum. Damit das Abbrennen des Feuers nicht zu einer Belastung für die Umwelt und für die anwesenden Zugteilnehmer führt, weist die Kreislaufwirtschaft der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz auf einige wichtige Informationen hin. Die Veranstalter müssen unter anderem darauf achten, dass nur unbedenkliche Materialien bereitgestellt und verbrannt werden. Geeignete Brennstoffe sind insbesondere Astschnitt, naturbelassenes Holz und Stroh. Papier und Pappe sind nur zugelassen, um das Martinsfeuer zu entzünden.

Nicht zugelassen sind insbesondere beschichtetes oder getränktes Holz wie Möbel, Türen oder Fensterrahmen, Altreifen, Kunststoffe oder Plastik. Öl, Dieselkraftstoff oder Altreifen als „Starthilfe“ sind ebenfalls nicht zulässig. Der Platz für das Martinsfeuer soll aus Sicherheitsgründen sorgsam ausgewählt werden, das heißt auch mit entsprechendem Abstand zu Wald, Gebäuden, Straßen und öffentlichen Wegen. Der Standort des Feuers muss mit der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung abgestimmt werden. Das Abbrennen selbst muss drei Tage vorher bei der zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung angezeigt werden.

Der Aufbau des Feuers sollte erst wenige Tage vor dem Abbrennen erfolgen. „Wird falsches Material gestapelt oder zu früh angeliefert, dann müssen die Verursacher es aussortieren und entsorgen“, sagt Andrea Simon von der Kreislaufwirtschaft und weist gleichzeitig auf den Artenschutz hin: „In den aufgeschichteten Holz- und Reisighaufen können sich Igel und Haselmäuse aufhalten und beim Abbrennen des Martinsfeuers verbrennen oder ersticken.“ Beide Tierarten sind besonders geschützt. Damit keine Tiere beim Abbrennen des Martinsfeuers umkommen, sollen die Hölzer zunächst gelagert und erst zwei oder drei Tage vorher aufgeschichtet werden. Außerdem sollte man die Stapel vor dem Anzünden durchstochern, damit die Tiere aufgeschreckt werden und weglaufen.

Weitere Infos gibt es telefonisch bei Andrea Simon unter 02625/969697-33 oder per E-Mail an andrea.simon@kvmyk.de.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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