Allgemeine Berichte | 02.02.2021

Stadtverwaltung Rheinbach

Unterstützung für Eltern, Gewerbe und Gastronomie

Rheinbach. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheinbach ist in seiner Sitzung am 25. Januar 2021 den Empfehlungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW nachgekommen und hat sich für einen Erlass der Beiträge für die Kindertagespflege, die Kindertageseinrichtungen und die Angebote in der offenen Ganztagsschule für Januar ausgesprochen. Die Bei-träge für die angeschlossenen Früh- und Übermittagsbetreuungen für den Monat Januar 2021 werden ebenfalls erlassen. Der Betrag wird den Trägern erstattet.

Auch die Gastronomie und der Einzelhandel sind durch die verordneten Schließungen erheblich betroffen. Die gebührenpflichtigen Sondernutzungen konnten diese in 2020 nicht oder nur zeitweise und dann nur unter erschwerenden Auflagen in Anspruch nehmen. Der zweite Lockdown hat die Lage im Einzelhandel und in der Gastronomie nun weiter verschärft. „Im Hinblick auf die teilweise existenzbedrohende Lage für die Selbstständigen - und damit auch für deren Beschäftigte - halte ich es für geboten, in 2021 in Gänze auf die Gebühren für Sondernutzungen durch Gastronomen und Einzelhändler zu verzichten. Dies ist ein wichtiger Beitrag für die Erhaltung einer attraktiven Innen-stadt“, erklärt Rheinbachs Bürgermeister Ludger Banken. Dieser Einschätzung ist der Haupt- und Finanzausschuss gefolgt und hat den im Haushaltsentwurf vorge-schlagenen Verzicht auf diese Gebühren befürwortet. Hierüber wird der Rat in seiner Sitzung am 8. Februar 2021 im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts abschließend beschließen.

Pressemitteilung

Stadt Rheinbach

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