Allgemeine Berichte | 07.03.2022

Kreisverwaltung Cochem-Zell

Verbandsgemeinden und Landkreis wollen gemeinsame Energiegesellschaft gründen

Kreis Cochem-Zell.Wie können Energieprojekte so umgesetzt werden, dass die Wertschöpfung vor Ort bleibt und möglichst alle – Bürger:innen und Kommunen - davon profitieren? Wie können die Energiewende vor Ort forciert, die lokalen Klimaschutzziele erreicht, die Interessen von Natur, Umwelt und Landwirtschaft hinreichend berücksichtigt und gleichzeitig die Abhängigkeit von Energieimporten gesenkt werden?

Die Bürgermeister Albert Jung, Wolfgang Lambertz, Karl-Heinz Simon und Alfred Steimers, sowie Landrat Manfred Schnur haben darauf eine klare Antwort: „Nur gemeinsam kann es uns gelingen, eine koordinierte Entwicklung beim Ausbau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien umzusetzen, die im Einklang mit Natur und Umwelt steht und dazu führt, dass vor Ort ein hohe regionale Wertschöpfung entsteht“.

Nachdem gerade in den Verbandsgemeinden über die Anpassung der Flächennutzungspläne die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um Potenzialflächen für den Bau von Anlagen, beispielsweise PV-Freiflächenanlagen, ausweisen zu können, soll nun kurzfristig mit der Gründung einer „Kreisenergiegesellschaft“ für interessierte Standortgemeinden ein Angebot geschaffen werden, entstehende Projekte zu realisieren.

Bereits in den nächsten Wochen sollen in den Verbandsgemeinderäten und im Kreistag entsprechende Grundsatzbeschlüsse gefasst werden. Bis Sommer soll dann der Gesellschaftervertrag final ausgearbeitet und beschlossen werden, sodass im 2. Halbjahr 2022 die Gründung der Gesellschaft erfolgen kann. Angestrebt wird eine rein kommunale Gesellschaft, an der alle vier Verbandsgemeinden und der Landkreis mit jeweils 20 Prozent beteiligt sind.

Die neue Kreisenergiegesellschaft könnte dann mit entsprechenden Standortgemeinden, privaten Dritten und ggfs. weiteren Partnern (z. B. Bürgergenossenschaften) für die konkrete Realisierung von einzelnen Projekten sog. Projektgesellschaften gründen, die entsprechend den jeweiligen örtlichen Bedürfnissen individuell zusammengesetzt werden können.

Wesentlicher Vorteil des angestrebten Ansatzes ist die deutlich erhöhte regionale Wertschöpfung gegenüber den vielfach praktizierten Pachtmodellen, bei denen die Kommunen als Flächeneigentümer nur eine Pachtzahlung für die Bereitstellung der Flächen erhalten. Bei den übrigen Wertschöpfungsstufen wie Planung, Bau, Betrieb und Direktvermarktung des erzeugten Stroms sind sie dann in der Regel außen vor.

Angestrebt wird auch, dass der regional erzeugte Strom vor Ort verbraucht wird. Zur Umsetzung könnte beispielsweise das im letzten Jahr in Betrieb genommene „Virtuelle Kraftwerk Cochem-Zell“ dienen. Der Kunde (z. B. Bürger:innen) könnte dann ihren individuellen, erneuerbaren Strommix hierüber zusammenstellen und beziehen. Die regionalen Anlagenbetreiber würden zusätzlich profitieren und im Ergebnis würde ein echter, regionaler Strommarkt entstehen.

Wenn dann auch noch die Erlöse aus der gemeinsamen Realisierung der EE-Anlagen in sinnvolle, lokale Projekte fließen (z. B. Bau oder Sanierung von Schulen und Kindergärten), wird die Akzeptanz für den Bau dringend erforderlicher Energieerzeugungsanlagen erhöht und alle vor Ort profitieren.

Die anvisierte Gründung der Kreisenergiegesellschaft baut, nach der Gründung von Anstalten des öffentlichen Rechts (AÖR) auf Ebene der Verbandsgemeinden, der Gründung der Eigenbetriebe „Nahwärmeversorgung“ sowie „Klima & Energie“ und der Inbetriebnahme des „Virtuellen Kraftwerks Cochem-Zell“ die kommunalen Strukturen zur Entwicklung, Bau und Umsetzung von Energieprojekten aus und soll ein weiteres Kapitel der erfolgreichen und beispielgebenden kommunalen Zusammenarbeit über alle kommunalen Ebenen hinweg im Landkreis Cochem-Zell aufschlagen. Bereits in weiteren für die Zukunft und die Kreisentwicklung entscheidenden Themenfeldern (Breitbandausbau, Gewerbeflächenentwicklung) arbeitet man ebenfalls erfolgreich zusammen.

Gemeinsame Pressemitteilung

der Bürgermeister

und des Landrats

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