Allgemeine Berichte | 09.02.2018

SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. - Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region

Vierteilige Schulung für ehrenamtliche Betreuer

Ab 27. Februar in Bad Neuenahr

Kreis Ahrweiler. Menschen beistehen und ihnen das Leben trotz Alter, Krankheit oder Behinderung lebenswert machen, das wollen Männer und Frauen, die sich in Bad Neuenahr-Ahrweiler auf eine rechtliche Betreuung vorbereiten.

Die vierteilige Schulung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer startet am Dienstag, 27. Februar um 18 in den Räumen der Familienbildungsstätte im Mehrgenerationenhaus Bad Neuenahr, Weststraße 6. Die Veranstaltungsreihe des Betreuungsvereins der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region im Diakonischen Werk und des SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. - findet immer dienstags in Kooperation mit der Familienbildungsstätte statt und richtet sich vor allem an Menschen, die ehrenamtlich eine gesetzliche Betreuung führen oder führen wollen - egal ob als Familienangehöriger oder aus sozialem Engagement.

Unter der Anleitung von Uwe Moschkau vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V. und Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. - geht es um alle Themen rund um die Betreuung, wobei auch Fallbeispiele den Sachverhalt veranschaulichen.

In der Einführungsveranstaltung am 27. Februar wird die Runde über „Das Betreuungsverfahren“ sprechen.

Am 6. März wird zwischen 18 und 20 Uhr die „Vermögenssorge“ thematisiert. Da stellt sich unter anderem die Frage, wie erstelle ich ein Vermögensverzeichnis und was habe ich bei Geldanlagen zu beachten.

„Die Gesundheitssorge“ steht im Zentrum des Abends am 13. März. Der Betreuer muss wissen, wann er stellvertretend handeln darf und wann nicht.

Ebenfalls im Mehrgenerationenhaus treffen sich die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer wieder am Dienstag. 20. März um 18 Uhr, wenn „Das Aufenthaltsbestimmungsrecht“ auf dem Stundenplan steht. An diesem Abend wird unter anderem besprochen, wann eine betreuungsgerichtliche Genehmigung für die dauerhafte Errichtung eines Bettgitters notwendig ist. Die Referenten Uwe Moschkau und Ralph Seeger werden den Teilnehmenden diverse Unterlagen mit praktischen Tipps zur Führung einer Betreuung an die Hand geben.

Auch nach der Schulung stehen die beiden Betreuungsvereine den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer beratend und helfend zur Seite. Jeder, der sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert, kann sich mit einem der beiden Betreuungsvereine in Verbindung setzen: SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.; Tel. (0 26 41) 20 12 78, www.skfm-ahrweiler.de.

Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region im Diakonischen Werk, Tel. (0 26 41) 32 83. www.betreuungsverein-ahrweiler.de.

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