Hans-Georg Klein beleuchtet die Hexenverfolgung in Ahrweiler durch neue Quellenfunde
Volkes Begehren ließ Feuer nicht ausgehen
Ahrweiler. Darin ließ Hans-Georg Klein keinen Zweifel: „Äußerst fundiert ist das Thema Hexenverfolgung zuletzt von Gerhard Knoll behandelt worden.“ Knoll hat in seinem 2004 erschienenen Buch „Hexenjagd: Hexenverfolgung im Kreis Ahrweiler 1500-1660“ aufgezeigt, wie unterschiedlich sich die Situation durch die Zersplitterung der Herrschaftsverhältnisse allein im Kreisgebiet darstellt. Im politisch zum Erzstift Köln gehörenden Ahrweiler loderten durch die erzbischöfliche Duldung der Verfolgung die Scheiterhaufen, während das zum Herzogtum Jülich gehörende Neuenahr davon fast unberührt blieb. Der Herr von Olbrück wütete in seinem Bereich, während es im Landskroner Herrschaftsbereich ruhig zuging, obgleich beide Territorien sich überschnitten.
In seinem Vortrag in der ehemaligen Synagoge beschränkte sich Hans-Georg Klein dagegen ausschließlich auf Ahrweiler, was von Vorteil für die Anwesenden war. Denn der profunde Kenner der Stadtgeschichte und Verfasser der Buchreihe „Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler“ breitete auch auf den Ort bezogen so viele Aspekte und Details aus, dass es eine spannende Geschichtsstunde wurde, zumal er ausdrücklich bemüht war, durch neue Quellenfunde mit hartnäckig sich haltenden Halbwahrheiten aufzuräumen.
So stellte er fest: Nicht im finsteren Mittelalter wurden die Hexen gejagt, sondern in der frühen Neuzeit. Eine ganze Reihe früher gemachter Angaben und Deutungen über die Verfolgung in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts haben in der jüngeren Forschung keinen Bestand mehr. Urteilten preußische Historiker im 19. Jahrhundert, „der Papst ist schuld“, sei inzwischen klar: „Es gab keine konfessionell einseitige Hexenverfolgung.“ Als 1996 die geheimen Akten der Inquisition zugänglich wurden, zeigte sich, nicht die Päpste waren die radikalen Hexenverfolger, sondern vor allem weltliche Einrichtungen und im Wesentlichen die Bevölkerung selbst. In Ahrweiler fungierte der lokale Hexenausschuss als „Scharfmacher“, getragen von den Einwohnern.
Erstes Opfer
Viel früher, im Jahr 1501, so Klein in der ehemaligen Synagoge, taucht Tryne von Eich als erstes Opfer in den Ahrweiler Ratsprotokollen auf. Dann fällt der schockierende Satz: „Die Hinrichtung hatte Volksfestcharakter.“ 1517 wurden sechs Frauen verhaftet, zwei davon frei gelassen, vier starben auf dem Scheiterhaufen. „Dafür wurde vier Tage lang Holz gefällt.“ 1609 wurden die Hebamme Trein und Susanne Ohligschläger als Hexen verbrannt. Andere Frauen aber kamen frei. „20 Jahre später wären sie nicht mehr davongekommen“, betonte Klein. 1610 ist erstmals von einem Hexenausschuss die Rede, der mehr Hinrichtungen fordert. 1611 revoltierten die Bürger und traten zugleich in einen Steuerstreik, weil Rat und Schöffengericht die Hexenverfolgung zu lasch betrieben hätten.
Zur Verteidigung zweier in Bonn inhaftierter Aufrührer argumentierte der angesehene Jurist und Professor Stephan Brölmann aus Köln im Prozess vor dem Bonner Hofrat „ganz modern“, so der Referent. Die Angeklagten hätten „mit guter Absicht und gutem Ziel gehandelt, um Schaden von der Stadt abzuwenden. Sie mussten handeln, weil die Obrigkeit nicht handelte.“
Hinter dem Hexenausschuss, der verstärkt Hinrichtungen durchsetzte, standen die Hutenmeister und eine Bevölkerung, die ihrer Verwaltung misstraute. „Es war die erste nachweisbare Bürgerinitiative unserer Stadt“, sagte Klein. Diese Ausschüsse bildeten sich auch an anderen Orten als selbst ernannte Inquisitionsgremien der Gemeinden heraus. Über den Weg der Hexenverfolgung erzwangen sie am Rat vorbei eine Art parallele Macht im Gemeinwesen. Ruhe kehrte unter der Bevölkerung erst ein, als die Feuer brannten. Dieses durch Hysterie, Angst und Missgunst geschürte „Große Brennen“ kostete in Ahrweiler über 70 Menschen das Leben. Vor allem zwischen 1628 und 1632 häuften sich die Prozesse. Allein in den Jahren 1628/1629 wurden 26 Menschen hingerichtet. Selbst als der Bonner Hofrat die Hexenprozesse in Ahrweiler einstellen ließ, protestierten einige in den Protokollen namentlich genannte Bürger heftig.
Männer wie Frauen
Die Hinrichtungswelle in Ahrweiler erfasste entgegen einem landläufigen Vorurteil mit 48 Prozent fast ebenso viele Männer wie Frauen (52 Prozent). Zwar war der Glaube an Hexen Ende des 16., Anfang des 17. Jahrhunderts allgemein verbreitet. Doch erst, als die „Besagungen“, jene meist unter Folter erzwungene Aussagen von Hexen über weitere Beteiligte am Hexenflug, Hexensabbat, Schadenszauber, durch eine Veränderung der kurkölnischen Hexenordnung als gerichtsrelevant anerkannt wurden, nahmen die Vollstreckungen massiv zu. Wie der größere Teil des heutigen Kreisgebiets gehörte Ahrweiler damals zum Kurfürstentum Köln, wo Erzbischof und Kurfürst Ferdinand von Wittelsbach das Sagen hatte. Er gab dem Drängen der Bürger nach einem schärferen Vorgehen nach. Kurkölnische Kommissare sollten als juristische Sonderbeauftragte die Schöffen und Laienrichter in der rechtmäßigen Hexenprozessführung beraten. Doch oft trieben sie, wie Dr. Franz Buirmann und Dr. Johann Möden, die Prozesse wie „Brandbeschleuniger“ selbst voran.
Übrigens gab es nie eine Hinrichtungsstätte beim Calvarienberg. Dies habe der Chronist des Klosters Calvarienberg 200 Jahre danach nur geschrieben, „um die Wallfahrt zu beleben“, so Klein. Tatsächlich verbrannten die Verurteilten hoch auf der Ellig, worauf noch die Flurnamen „Am Gericht“ und „Beilacker“ hinweisen. Die häufig angeführte Margarete Hansmann, Frau des mehrmaligen Bürgermeisters und Prümer Hofschultheißen Nikolaus Stapelberg, sei jedoch, anders als ihr Mann, nicht darunter gewesen. „Dem Irrtum saß sogar Knoll auf“, sagte der Referent. Sie starb nach den Ratsprotokollen im Jahr 1623, konnte demnach nicht 1628 als Hexe verbrannt worden sein.
Als 1632 die Schweden in Ahrweiler einmarschierten und der Hofrat die Zwangsvollstreckungen stoppte, war der Höhepunkt der Hexenverfolgung überwunden. Bis 1639 blieb der Hexenausschuss auf der Tagesordnung des Rats. HG
