Vollsperrung im Bereich der Grabenstraße
Bad Breisig. Im Bereich der Grabenstraße müssen erforderliche Kernbohrungen zur Baugrunderkundung durchgeführt werden. Hierdurch bedingt ist es erforderlich, die Grabenstraße in Höhe von Anwesen Nr. 1 bis 12 voll zu sperren.
Aufgrund der geringen Straßenbreite ist die Maßnahme nicht ohne eine Vollsperrung durchführbar.
Die bauausführende Firma weist darauf hin, dass die Sperrung am Freitag, 24. März von 9 Uhr bis 15 Uhr notwendig ist.
Um zu gewährleisten, dass die Anwohner der Grabenstraße (ab Einmündung Bachstraße bis Grabenstraße 14) während der Sperrzeit zu und von ihren Anwesen gelangen können, ist es erforderlich, die Einbahnstraßenregelung in der Straße während der Maßnahme aufzuheben. Auf den ab diesem Zeitpunkt zulässigen Gegenverkehr wird durch Verkehrszeichen nach Bild 125 „Achtung Gegenverkehr“ hingewiesen.
Auch für die Ausfahrt Rathaus/Steuerbüro Brohl gilt an diesem Tag „Ausfahrt rechtsweisend“.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer im o.g. Zeitraum auf die angeordnete Verkehrsführung zu achten. Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Kenntnisnahme und Verständnis für die mit der Baumaßnahme einhergehenden Beeinträchtigungen gebeten.
Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Breisig
- Bürgerdienste,
Ordnung & Soziales