Die Aufgaben des Bauaufsichtsamtes des Rhein-Sieg-Kreises
Vom Pferdeunterstand bis zum Einkaufszentrum
Rhein-Sieg-Kreis. Wer glaubt, das Bauaufsichtsamt kümmere sich nur um die Genehmigung von Ein- und Zweifamilienhäusern, der hat sich gründlich geirrt. Die Bandbreite der sogenannten „Unteren Bauaufsicht“, die die Baugenehmigungen ausspricht, ist enorm. Vom einfachen Pferdeunterstand bis hin zu Stallanlagen für mehrere Hundert Tiere, vom Einfamilienhaus über die mehrgeschossige Seniorenresidenz bis hin zum großflächigen Einkaufszentrum, auch Werbeanlagen an Bundesstraßen – der Vielfalt der Arbeiten sind kaum Grenzen gesetzt. Dass dadurch auch an die Fachlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höchste Anforderungen gestellt sind, ist nicht verwunderlich.
Gesetzliche Vorgaben haben sich geändert
„Noch vor wenigen Jahren haben sich Fragen des baulichen Brandschutzes, der Barrierefreiheit oder auch der Energieeinsparung in dieser Intensität nicht gestellt“, erläutert Gundula Riesenbeck, Leiterin des Bauaufsichtsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. Der Gesetzgeber habe vor dem Hintergrund der Großschadensereignisse wie dem Düsseldorfer Flughafenbrand, angesichts der Wohnbedürfnisse eines größer werdenden Anteils von Älteren und Menschen mit Behinderung und schließlich auch aus Gründen des Klimaschutzes eine Vielzahl baulicher Vorgaben geschaffen, die beachtet und umgesetzt werden müssten.
Das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises ist zuständig für die Gemeinden Alfter, Swisttal und Wachtberg im linksrheinischen sowie Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Windeck im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis und somit Ansprechpartner für mehr als 140.000 Einwohner. Aber auch Unternehmen, die gewerbliche Objekte realisieren wollen, und Gemeinden, die derzeit Flüchtlingsunterkünfte errichten bzw. vorhandene Gebäude einer genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung unterziehen müssen, erhalten Rat und Hilfe. Im Jahr 2015 sind beim Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises insgesamt 1.517 Anträge eingegangen – sieben Prozent mehr als im Vorjahr.
„Nicht selten benötigen wir ein richtig „dickes Fell““, so Gerald Paffenholz, Abteilungsleiter der unteren Bauaufsichtsbehörde. Denn die Bauherren, die nachvollziehbar auf eine rasche Entscheidung der Behörde drängten, hätten oftmals kein Verständnis dafür, dass vor einer Entscheidung Stellungnahmen anderer Behörden oder Sachverständiger eingeholt werden müssten, was ein Verfahren natürlich verlängere. Oft ist es aber auch so, dass die Planungsunterlagen der Bauherren nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. „Dann muss nachgebessert werden“, so Paffenholz weiter. Dabei setzt die Behörde auch auf zügige Ergänzung der Unterlagen durch die Antragstellerinnen und -steller, wodurch lange Bearbeitungszeiten vermieden werden können.
Pressemitteilung
des Rhein-Sieg-Kreises
