VG Pellenz sucht organisierte Spontanhelfer
Vorregistrierte Helfer als wichtige Stütze
VG Pellenz. Für die Bewältigung von Einsätzen im Katastrophenfall wäre es wünschenswert, auf vorregistrierte Helfer* zurückgreifen zu können, deren Kompetenzen und zeitliche Verfügbarkeiten bereits bekannt sind. Diese Voraussetzungen sind selten gegeben. Die Feuerwehr Pellenz plant daher eine Struktur für den Umgang mit Spontanhelfern aufzubauen. Die Integration von organisierten Spontanhelfern kann im Katastrophenfall eine große Unterstützung für die Feuerwehren darstellen. Phänomen Spontanhelfer
Ihre fachlichen Kompetenzen sind nicht bekannt, die Feuerwehr, Hilfs- und Katastrophenschutzorganisationen wissen wenig über ihre Motivation und zeitliche Verfügbarkeit. Dennoch ist ihre Präsenz Ausdruck gesellschaftlicher Hilfsbereitschaft und ihr Engagement kann nach einem Katastrophenereignis eine wichtige Unterstützung darstellen: Spontanhelfer zählen zur Gruppe der freiwilligen, ungebundenen, unorganisierten – und eben – spontanen Helfer, die bei der Bekämpfung von Gefahren oder Schäden mitwirken.
Was ist ein organisierter Spontanhelfer?
Organisierte Spontanhelfer sind vorregistrierte Helfer, deren Kontaktmöglichkeit, Know-how und zeitliche Verfügbarkeit bereits vorab erfasst wurde und im Bedarfsfall schnell abgerufen werden kann.
Was kann ein organisierter Spontanhelfer leisten?
Denkbar ist der Einsatz
• im Vorfeld eines Hochwasserereignisses (bei Warnungen), während und nach einem Hochwasserereignis sowie
• nach einem Unwetterereignis (zum Beispiel Sturm) und
• oder etwa im Nachgang an ein Erdbeben.
In diesen Phasen fallen vorrangig arbeitsintensive Tätigkeiten an. Spontanhelfende können die gebundenen Einsatzkräfte darin unterstützen, diese zügig durchzuführen.
Was ist ein Spontanhelfer nicht? Eine Einsatzkraft!
Bei Spontanhelfern handelt es sich nicht um Personen, die im Sinn der traditionell bekannten Nachbarschaftshilfe tätig werden. Wichtiger Motivationsanreiz für das Engagement der Helfer ist es, die persönliche Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen – hierbei steht das „Anpacken“ im Vordergrund.
Zum Schutz aller Beteiligten wird das Engagement von Helfern klar durch die Einsatzleitung definiert. Die Grenzen der Einbindung sind erreicht, wenn:
• Tätigkeiten ohne eine Einweisung übernommen werden müssten,
• Tätigkeiten eine Schutzkleidung oder spezielle Ausrüstung erfordern und
• latente oder akute Lebensgefahr von auszuführenden Tätigkeiten ausgeht.
Die genannten Punkte deuten an, dass die Einsatzleitung nur in ausgewählten Phasen des Einsatzes auf die Unterstützung von Spontanhelfern zurückgreifen kann. Ein Brandfall zum Beispiel erfordert Schutzkleidung und feuerwehrtechnisches Grundwissen – hier ergeben sich unter keinen Umständen Tätigkeitsbereiche für Spontanhelfer.
Rechtssicherheit
Wenn Spontanhelfer mit dem Einverständnis der zuständigen Behörde handeln, sind diese nach der Diktion der Rechtsprechung “Verwaltungshelfer„
Sind Spontanhelfer während ihrer Tätigkeiten versichert? Wenn ja, durch wen?
Der Spontanhelfer ist über § 2 Absatz 1 Nr. 12 SGB VII in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, wenn er von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zur Unterstützung herangezogen wird.
Wer haftet für Schäden, die von Spontanhelfer/innen verursacht wurden?
Die Haftung für ein Fehlverhalten eines Spontanhelfers gegenüber Dritten geht im Bereich hoheitlicher Tätigkeit auf die öffentliche Körperschaft, in deren Dienst er steht, über, wenn der Spontanhelfer als Verwaltungshelfer eingesetzt wird. Das setzt eine konkrete Beauftragung durch die jeweilige Körperschaft voraus.
Interessenten können sich mit der Freiwilligen Feuerwehr Pellenz in Verbindung setzen. Kontakt: Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz, Fabio Degen, Tel: (0 26 32) 29 93 11, E-Mail: fabio.degen@pellenz.de
Pressemitteilung
Verbandsgemeinde Pellenz
