Mendiger Vortragsreihe
Vortrag im Altenheim Marienstift
Am Dienstag, 24. März
Mendig. Im Januar ist das Angehörigenentlastungsgesetz in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz darf die Sozialbehörde Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 100.000,00 Euro nicht mehr zum Unterhalt heranziehen. Dennoch stellt sich die Frage, wer für die Heimkosten aufkommt, wenn die eigene Rente und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht zur Deckung ausreichen. Wird im Rahmen der Unterhaltspflicht nur das Einkommen der leiblichen Kinder oder auch das Einkommen der Schwiegerkinder berücksichtigt? Inwieweit muss eigenes Vermögen eingesetzt werden? Wie verhält es sich mit Schenkungen? Gerät der Ehepartner des Pflegebedürftigen durch die Heimunterbringung in finanzielle Schieflage?
Auf diese und weitere Fragen wird Herr Jürgen Kanthak, Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht aus Mayen, in seinem Vortrag eingehen und erläutern, was hinsichtlich der Finanzierung einer vollstationären Pflege zu beachten ist.
Die Informationsabend „Ungedeckte Heimkosten – Wer zahlt?“ findet am Dienstag, 24. März um 19 Uhr im Altenheim Marienstift Mendig, Schulstraße 2a statt und ist kostenfrei. Im Anschluss an den Vortrag sind alle Gäste zu einem kleinen Imbiss eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Pressemitteilung des
Pflegestützpunkts
