Offener Frauentreff: Die Gleichstellungsbeauftragte informiert
Vortrag über Grundsicherung im Alter
Puderbach. Zum offenen Frauentreff waren viele Frauen in den Diakonietreff gekommen, um sich über die Grundsicherung im Alter zu informieren. Der Vortrag von Frau Ulrich, Kreisverwaltung Neuwied, Leiterin der Sozialabteilung, gab viele Impulse in die Runde, um die eigene Lebenssituation zu überdenken. Der Einwand der älteren Frauen lautete: „Für uns steht die Rente fest, wir können nichts mehr verändern an unserer Renteneinkunft. Wichtig ist, bereits in den Schulen mit der Aufklärung über die Rente zu beginnen.“
Auch heute noch schätzen viele Frauen ihre späteren Bezüge, trotz der jährlich zugesandten Rentenauskünfte, zu hoch ein. Vielfach wird bei dem Rentenbescheid dann erst bewusst, wie knapp das Budget ist. Viele Erwerbsbiografien von Frauen sind unterbrochen, zum Beispiel durch Kindererziehung, Pflege, Arbeitslosigkeit, Minijobs, Mindestlohn und keine durchgängige Erwerbstätigkeit. Dadurch gibt es kein auskömmliches Renteneinkommen im Alter.
Die Scheidungsrate in Deutschland ist rapide angestiegen und jeder ist inzwischen dafür verantwortlich, eigenständige Rentenansprüche zu erwerben, um im Alter ein menschenwürdiges Leben führen zu können, da sonst zum Beispiel die Gesundheitsvorsorge und die Teilnahme am kulturellen Leben sehr eingeschränkt sind.
Viele Frauen leben unter dem Existenzminimum und schämen sich, Hilfe zu suchen. 2003 wurde daher die Grundsicherung eingeführt, um auch die verdeckte Altersarmut zu erfassen und durch ein Gesetz zu helfen.
Bei Antragstellung ist die Anonymität und der Datenschutz gewährleistet, die Leistungen werden an eine eigene Stelle delegiert und Anträge kann man bei der der Kreisverwaltung per Post oder telefonisch anfordern.
Das Existenzminimum beträgt zur Zeit 409 Euro pro Person plus Unterkunft und Heizung. Als Faustregel gilt: Wer unter 800 Euro Renteneinkünfte hat, sollte den Anspruch auf Grundsicherung überprüfen lassen.
Zur Zeit ist die Grenze des geschützten Vermögens 2600 Euro und ab dem 1. April 2017 ist der Betrag von 5000 Euro geschützt. Auch ein selbstbewohntes Hausgrundstück ist geschütztes Vermögen. Kinder sind ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro.
Vor 2016 erhielten 923 Personen im Kreis eine Grundsicherung und ab 2016 waren es 2.133 Personen im Kreis Neuwied, davon waren 58 Prozent Frauen. Da bedeutet eine erhebliche Steigerung der Anspruchsberechtigten.
In den Verbandsgemeinden Puderbach waren 57 Anspruchsberechtigte und in Dierdorf waren es 60 Personen, was im Verhältnis zu anderen Bundesländern eine verhältnismäßig kleine Anzahl ist.
Wer nähere Informationen zur Grundsicherung erhalten möchte, kann sich an die zuständige Sozialabteilung der Kreisverwaltung Neuwied über das Bürgerbüro wenden, Tel. (0 26 31) 8 03-0. Der nächste offene Frauentreff findet am 8. März, dem Internationalen Frauentag, von 9.30 bis 11.30 Uhr im Diakonietreff, Mittelstraße 18, 56305 Puderbach, statt. Thema: “Lustiges und Informatives zum Internationalen Frauentag“. Anmeldungen bis zum 6. März an die Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Puderbach Ute Starrmann, Tel. (0 26 84) 57 00 oder per E-Mail: ute.starrmann@online.de.
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