Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Wärmepumpen im Gebäudebestand sinnvoll?
Kreis Neuwied. Wärmepumpen erfreuen sich steigender Beliebtheit. Der Umwelt Wärme zu entziehen und mittels Druck auf Heiztemperatur zu bringen, scheint eine elegante Lösung, um mit wenig Strom viel heraus zu holen.
Da Tiefenbohrungen größere Teile eines Grundstücks betreffen können, werden solche Bohrungen selten bei Bestandsgebäuden durchgeführt, wo Gärten und Höfe bereits angelegt sind. Eine Alternative zu einer Erdwärmepumpe ist die Luft-Wärmepumpe. Sie ist jedoch weniger effizient, denn im Winter ist die Wärmequelle Luft viel kälter als das Erdreich. Deshalb kann die eine oder andere Luft-Wärmepumpe in einem kalten Winter statt ökologischer Wärme eine hohe Stromrechnung produzieren.
Eine Luftwärmepumpe sollte also nur bei Bestandsgebäuden in Erwägung gezogen werden, die bereits komplett energetisch saniert wurden. Auch sollten die Heizkörper so dimensioniert sein, dass sich das Haus mit einer sehr niedrigen Vorlauftemperatur beheizen lässt - ideal sind Flächenheizungen, etwa im Fußboden.
Schließlich muss auch berücksichtigt werden, dass Luft-Wärmepumpen erheblichen Lärm produzieren können. Ob sich eine Wärmepumpe für ein Haus eignet und zu allen anderen Fragen des Energiesparens berät der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung.
Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt: in Asbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 5. Februar von 13:45 bis 16:45 Uhr; in Bad Hönningen im Rathaus am 5. Februar von 8:15 bis 12 Uhr; in Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 23. Januar von 15 bis 18 Uhr; in Neuwied in der Kreisverwaltung am 22. Januar von 14 bis 17:45 Uhr und in Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 13. Februar von 15 bis 18 Uhr.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Telefonische Voranmeldung unter Tel. (08 00) 6 07 56 00 (kostenlos), montags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
