Allgemeine Berichte | 28.12.2016

Damit das neue Jahr gut startet

Warnung vor gefährlichen Böllern, Knallern und Feuerwerken

Symbolbild. Foto: KoLa / pixabay

Mainz. Alle Jahre wieder kommt es während der Silvesterfeierlichkeiten zu schweren und schwersten Verletzungen und Unfällen, die auf den unsachgemäßen Umgang mit in Deutschland zugelassener oder verbotener Pyrotechnik zurückzuführen sind. Generell müssen in Deutschland alle pyrotechnischen Gegenstände geprüft und zugelassen sein. Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle, die die Qualitätssicherung beim Hersteller überwacht. Beispielsweise hat die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) die europaweit gültige Kennnummer 0589. Fehlen die genannten Kennzeichnungen, ist Vorsicht geboten! Illegale und damit gefährliche Pyrotechnik enthält in der Regel einen sogenannten Knallsatz, der bei der Reaktion eine Explosionsenergie entwickelt, die mit gewerblichem Sprengstoff vergleichbar ist. Daher können selbst kleine Mengen eine menschliche Hand zerreißen. Weitere Gefahren entstehen durch Abdichtungsmaterialien, die Splitter bilden können. Daher warnt das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) ausdrücklich vor dem Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern, da dies mit enormen Risiken verbunden ist. Illegale pyrotechnische Gegenstände stammen vielfach aus dem Ausland und werden u.a. über das Internet vertrieben. In den jeweiligen Herstellungsländern unterliegt solche Pyrotechnik nicht denselben gesetzlichen Beschränkungen wie in Deutschland. Insofern kann auch auf den Seiten der Internetshops jeglicher Hinweis darauf fehlen, dass der Besteller sich gegebenenfalls strafbar macht. Es gibt auch Anbieter, die durch erfundene Angaben vortäuschen, dass es sich um für den deutschen Markt zugelassene Pyrotechnik handelt. Das Gleiche gilt für den direkten Erwerb wie zum Beispiel auf Flohmärkten. Daher gilt: Es besteht eine erheblichen Gefahr für den Verbraucher sowie andere anwesende Personen! Zudem sind die Einfuhr, das Aufbewahren, der Handel und das Verwenden strafbar!

Verhaltenshinweise:

- Nur Feuerwerksartikel, die durch eine benannte Stelle wie beispielsweise die BAM bauartgeprüft sind, sind bei bestimmungsgemäßer Verwendung in ihrer Handhabung sicher. Nutzen sie deshalb nur amtlich zugelassene Böller!

- Achten Sie beim Kauf von Feuerwerk darauf, dass die Registriernummer und das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle (Beispiel: CE 0589 - F2 - 1234 oder BAM-PII-5678) sowie eine deutsche Gebrauchsanleitung vorliegen.

- Kaufen Sie Silvesterfeuerwerk ausschließlich beim Fachhändler oder im Supermarkt.

- Aufstellanleitung und Sicherheitshinweise durchlesen und beachten

- Fester Untergrund!

- Sicherer Stand beim Abschuss von Raketen und Feuerwerksbatterien! Beim Anzünden niemals Körperteile über das Feuerwerk halten!

- Nicht explodierte Pyrotechnik nicht wiederaufnehmen, mindestens 15 Minuten warten!

- Im Falle einer Verletzung Ruhe bewahren, Rettungsdienst/Feuerwehr verständigen und Erste Hilfe leisten!

Weitere Informationen unter www.bam.de

Pressemitteilung Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Symbolbild. Foto: KoLa / pixabay

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