Stadt Meckenheim
Wasserzähler selbst ablesen
Meckenheim. Die Stadtwerke Meckenheim haben erneut die jährliche Selbstablesung der Wasserzähler gestartet. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind aufgefordert, bis zum 31. Dezember den aktuellen Stand ihrer Wasserzähler zu erfassen und elektronisch an die Stadtwerke zu übermitteln. Die Eingabe kann direkt über die Website www.meckenheim.de erfolgen, indem man dem Pfad „Die Stadtwerke informieren“ zu „Selbstablesung der Wasserzähler“ folgt. Der dafür benötigte QR-Code befindet sich auch auf der per Post zugesandten Ablesekarte, die alternativ ausgefüllt und bis spätestens 29. Dezember an das Scanzentrum der Stadtwerke, Növerhof 20, 53804 Much, gesendet werden kann.
Es ist zu beachten, dass eine telefonische Übermittlung der Zählerstände nicht möglich ist. Bei Versäumnis der Frist wird der Wasserverbrauch auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Jahre geschätzt.
Besitzer eines separaten, geeichten Gartenwasserzählers können einen Antrag auf Reduzierung der Kanalbenutzungsgebühren stellen. Der Antrag ist direkt an das Steueramt der Stadt Meckenheim zu richten. Das notwendige Formular sowie weitere Informationen sind auf der städtischen Homepage unter „Bürgerinfosystem“, „Formulare“, „Kanalbenutzungsgebühr, Herabsetzung für die Gartenbewässerung“ abrufbar. Wichtig ist die Angabe des Kassenzeichens des Grundbesitzabgabenbescheides im Formular.
Die Stadtwerke warnen vor Frostschäden an Wasserzählern und Bau- sowie Gartenwasseranschlüssen. Anschlussnehmer werden gebeten, durch geeignete Vorsichtsmaßnahmen Schäden vorzubeugen. Bei Frostschäden liegt die Verantwortung beim Anschlussnehmer.
Das Trinkwasser in Meckenheim, geliefert vom Wahnbachtalsperrenverband in Siegburg, hat normalerweise einen Härtegrad von sechs Grad deutscher Härte. Dies entspricht der Kategorie „sehr weiches“ Wasser.
Für Notfälle wie Wasserrohrbrüche steht die Notrufnummer der Stadtwerke Meckenheim, (02225) 917-268, zur Verfügung. Diese Nummer ist auch außerhalb der regulären Dienstzeiten erreichbar, jedoch nicht für Rückfragen zu Gebührenbescheiden.BA