Allgemeine Berichte | 01.10.2021, 11:32 Uhr

Kreistag bringt beschleunigte Verfahren für den Wiederaufbau in den Unwettergebieten auf den Weg

Wiedererrichtung baulicher Anlagen und Infrastruktur

Rhein-Sieg-Kreis. Der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises hat in seiner Sitzung am 30.09.2021 einen weiteren Beitrag dazu geleistet, den Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur in den linksrheinischen Unwettergebieten zu beschleunigen.

Die Kreistagsmitglieder votierten für eine Änderung des Landschaftsplans Nr. 4 „Meckenheim/Rheinbach/Swisttal“ mit seinen zahlreichen Verbotsbestimmungen für Natur- und Landschaftsschutzgebieten.

Gegenstand der Änderung ist speziell die Wiedererrichtung baulicher Anlagen und Infrastruktur, die das Unwetter „Bernd“ zerstört hat.

Die Instandsetzung wird von den Verboten ausgenommen und die Neuerrichtung mittels vereinfachter Ausnahme in andere Zulassungsverfahren integriert. Zeitaufwändige oder parallele Verwaltungsverfahren können so vermieden werden.

Der Landschaftsplan Nr. 4 gehört zu den älteren Landschaftsplänen im Kreisgebiet, die noch keine flexiblen Reaktionsmöglichkeiten auf derartige Katastrophenlagen vorgesehen haben. Die Änderung des Landschaftsplans Nr. 4 erfolgt in einem beschleunigten Verfahren, so dass bereits im November 2021 danach gehandelt werden soll: Nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird die Änderung in der Sitzung des Kreisausschusses am 08.11.2021 per Eilbeschluss abschließend beraten und beschlossen.

Pressemitteilung

des Rhein-Sieg-Kreises

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