Umstrukturierung von Rebflächen 2026:
Winzerinnen und Winzer können Anträge stellen
Kreis Ahrweiler. Winzerinnen und Winzer können ab Freitag, 2. Januar 2026, Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2026 stellen. Die Antragsfrist endet am 2. Februar 2026. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2026. Darauf weist die Kreisverwaltung Ahrweiler hin. Die oben genannte Antragsfrist gilt für Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können Flächen beantragt werden, die 2026 gepflanzt werden sollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) enthaltenen Rebsorten erfolgen. Alle Maßnahmen, die beantragt werden können, sind im Maßnahmenkatalog der Richtlinien (Link siehe unten) aufgeführt und werden dort ausführlich beschrieben.
Anträge können ab dem oben genannten Termin über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer unter https://www.lwk-rlp.de/weinbau/wip elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das WIP erleichtert den Antragstellenden das Ausfüllen des Antrages. Der unterschriebene Antrag muss bei der Kreisverwaltung bis zum 2. Februar 2026 eingereicht werden.
Für Antragstellende, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) unter https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung die Richtlinie und die Antragsformulare ab Januar 2026 zum Download bereit.
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