Auf dem Weg in die „Pfarrei der Zukunft“ Bad Neuenahr-Ahrweiler
„Zu den Menschen gehen, denen die Kirche fremd geworden ist“
Die Umsetzung der synodalen Beschlüsse soll bis zum 1. Januar 2022 abgeschlossen sein
Dernau. Die von der Bischofssynode des Bistums Trier beschlossenen Änderungen im Bereich der Pfarrgemeinden zu den „Pfarreien der Zukunft“ nähern sich der Umsetzung. Schon zum 1. Januar 2020 sollen 15 von insgesamt 35 Pfarreien entsprechend umgesetzt werden. Noch etwas Zeit hat die „Pfarrei der Zukunft“ Bad Neuenahr-Ahrweiler, die bis spätestens 1. Januar 2022 errichtet werden soll. Dennoch bewegt das Thema die Pfarreienmitglieder ebenso wie die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter. Um hier entsprechende Informationen zu vermitteln, fand in Dernau eine Informationsveranstaltung des Dekanats Ahr-Eifel statt, zu der neben den Gremienmitgliedern der Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften auch Vertreter der evangelischen Kirchengemeinde Bad Neuenahr geladen waren.
Nach der Begrüßung durch Dekanatsreferentin Andrea Kien-Groß und Dechant Jörg Meyrer sprach Weihbischof Jörg Michael Peters zu den zahlreichen Gästen und überbrachte auch die Grüße von Bischof Stephan Ackermann. „Es liegen viele Herausforderungen hinter uns und ebenso viele vor uns“, so Peters, der die „Pfarrei der Zukunft“ als Vielfalt Gottes und gelebte Gemeinschaft bezeichnete. Anschließend ging der bischöfliche Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg detailliert auf die wichtigsten Punkte der „Pfarrei der Zukunft“ ein.
„Wir gestalten die Pfarrei der Zukunft von den Menschen, den Getauften her, die an vielen Orten von Kirche zusammenkommen – das kann die Krabbelgruppe ebenso sein wie der Seniorentreff“, so Ulrich Graf von Plettenberg. Ein wichtiger Baustein der Pfarrei der Zukunft werden auch die Ehrenamtlichen sein, daher wird es im Bistum auch keine Zeit ohne Gremien geben, die als wichtige Errungenschaft in Sachen Beteiligung und Mitbestimmung angesehen werden.
Als gewählte Repräsentanz wird der „Rat der Pfarrei“ fungieren, ein Gremium, das die Themen von Pastoral und Verwaltung verbindet. Ein wichtiges Thema ist natürlich auch der finanzielle Bereich. Hier wurde bereits entschieden, dass der Vermögensübergang als Gesamtnachfolge erfolgt: Alle Vermögen der heutigen Kirchengemeinden werden mit allen Rechten und Pflichten an die neue Kirchengemeinde überführt. Dazu soll es künftig Verwaltungsteams geben, die vom „Rat der Pfarrei“ bestätigt werden und eine vierjährige Amtszeit haben.
„Noch ist alles vorläufig und muss mit Leben gefüllt werden. Doch die Kirche wird auch zu den Menschen hingehen, denen die Kirche fremd geworden ist“, so Ulrich Graf von Plettenberg.
Weihbischof Jörg Michael Peters ist sich der vielen Herausforderungen bewusst.
Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg ging im Detail auf die Aspekte der Pfarrei der Zukunft ein.
