Förderung für Jugendarbeit
Zuschüsse für Ferienfreizeiten erhöht
Jugendhilfeausschuss beschließt Erhöhung auf drei Euro pro Tag und Person
Kreis MYK. Zum 1. Januar sind die Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereiches Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz geändert und die Tagessätze für Maßnahmen der Kategorien „Soziale Bildung und Freizeit“, „Wohnortnahe Ferienbetreuung in den Schulferien“, sowie „Internationale Jugendbegegnung“ von 2,50 auf 3 Euro erhöht worden. Das hatte der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mayen-Koblenz in seiner letzten Sitzung 2019 beschlossen. Hintergrund: Vereine oder Verbände, die zum Beispiel Jugendfreizeiten anbieten, erhalten pro Person und Teilnahmetag einen Zuschuss des Kreisjugendamtes, der bei der Kreisverwaltung beantragt werden kann. Ansprechpartner dafür sind Rebecca Stefula, Tel. (0 26 1) 10 85 56 und Melina Ehrentraud, Tel. (0 26 1) 10 82 58.
Pressemitteilung des
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz