Allgemeine Berichte | 18.03.2024

Fachtagung suchte Lösungen, um beides zu vereinbaren

Zwischen Umgangsrecht und Schutz vor Gewalt

V.l.: Christina Schumacher vom Frauenhaus Westerwald, Daniela Kiefer, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Neuwied mit Dagmar Leimpeters von der Gleichstellungsstelle und Landrat Achim Hallerbach (von links). Foto: Thomas Herschbach

Kreis Westerwald.Können Umgangsrecht und Gewaltschutz in Einklang gebracht werden? Dieser Frage widmete sich der Regionale Runde Tisch Rhein-Westerwald bei seiner letzten Fachtagung. Er ist Bestandteil des rheinland-pfälzischen Interventionsprojektes gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen.

Das Umgangsrecht ermöglicht dem Kind bei einer Trennung der Eltern einen regelmäßigen Umgang mit beiden Elternteilen. Grundsätzlich hat diese Regelung einen hohen Stellenwert. Ist allerdings häusliche Gewalt im Spiel, muss davon abgewichen werden. Der Gesetzgeber eröffnet diesen Spielraum, wobei die Interpretation und Umsetzung den Familienrichtern obliegt. „Familiengerichte haben einen eigenen Ermittlungsauftrag und sind angehalten, den Gewaltschutz von Mutter und Kind sicherzustellen und zu überprüfen, inwiefern und unter welchen Umständen der Umgang dem Kindeswohl tatsächlich dient“, erklärte Landrat Achim Hallerbach.

Als Expertin hatte der Regionale Runde Tisch Rhein-Westerwald die Familienrichterin a. D. Sabine Heinke gewonnen. Die erfahrene Juristin erläuterte dem interessierten Fachpublikum den Ablauf des familiengerichtlichen Verfahrens und zeigte auf, wie der Schutz der Gewaltbetroffenen - meist Mütter und damit auch der Kinder - sichergestellt werden kann. Um dies zu gewährleisten, sei es zwingend erforderlich, dass die Informationen an den Schnittstellen zwischen Familiengericht, dem Jugendamt, den Beratungsstellen und der Polizei nicht verlorengingen. „Die Familienrichter haben einen eigenen Ermittlungsauftrag. Damit sie den auch ausüben können, müssen sie darüber Kenntnis erlangen, dass es einen Gewalt-Hintergrund gibt“, betonte Sabine Heinke. Sie nahm in ihren Ausführungen immer wieder die Perspektive der Kinder ein und vergegenwärtigte die Konfliktsituation, der diese sich ausgesetzt sähen. Dabei müssten sie oftmals auch eine Verantwortung übernehmen, der sie nicht gewachsen seien.

„Oberste Priorität hat der Schutz der Betroffenen. Damit die Maßnahmen wirksam sind, müssen alle beteiligten Stellen Hand in Hand arbeiten und Verständnis für die Arbeit der anderen entwickeln. Deshalb ist auch der Austausch des Runden Tisches so wertvoll“, sagte Beate Ullwer, Gleichstellungsbeauftragte des Westerwaldkreises.

Wie groß der Informationsbedarf war, wurde nicht zuletzt daran deutlich, dass die Teilnehmenden der Fachtagung, die unter anderem bei der Polizei, der Jugendhilfe, in den Beratungsstellen und den Kitas arbeiten, noch über die geplante Zeit hinaus vor Ort blieben, um sich mit der erfahrenen Referentin auszutauschen.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung des

Westerwaldkreises

V.l.: Christina Schumacher vom Frauenhaus Westerwald, Daniela Kiefer, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Neuwied mit Dagmar Leimpeters von der Gleichstellungsstelle und Landrat Achim Hallerbach (von links). Foto: Thomas Herschbach

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