Allgemeine Berichte | 05.08.2020

Corona-Update Kreis Neuwied

Coronafall in Kita Erpel

Tests wurden durch das Gesundheitsamt veranlasst

Quelle: Pixabay/tumisu

Erpel. In der Kita Erpel (Verbandsgemeinde Unkel) gibt es einen bestätigten Coronafall. Dies teilte die Kreisverwaltung Neuwied mit. Die Eltern wurden durch die Kita-Leitung informiert und eine Coronatestung von Kindern und Erzieherinnen in der Fieberambulanz Neuwied in Absprache mit dem Gesundheitsamt Neuwied veranlasst.

Die Ortsgemeinde Erpel als Träger der Kita wurde über ein positives Corona-Testergebnis bei einem Kind, welches die Kita besucht, informiert. Daraufhin haben die Ortsgemeinde und das Kreisgesundheitsamt Neuwied unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Der Kindergarten wurde durch Ortsbürgermeister Günter Hirzmann geschlossen. Insgesamt werden ca. 60 Kindergartenkinder und etwa 20 Erzieherinnen getestet. Entsprechende Quarantänemaßnahmen von Kontaktpersonen und Informationen erfolgten noch am Mittwoch.

Landrat Achim Hallerbach erneuert in diesem Zusammenhang seinen Hinweis auf besondere Achtsamkeit und vor allem auf die Einhaltung von Hygienevorschriften. Vor allem weist er darüber hinaus auf die neuen Bestimmungen zu Testmöglichkeiten für Reiserückkehrer – auch aus Nicht-Risikogebieten – hin: „Nach der neuesten Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 31. Juli haben alle Personen, die nach Deutschland einreisen, einschließlich Personen, die sich in einem Gebiet in Deutschland mit erhöhtem Infektionsrisiko nach Feststellung durch das Robert-Koch-Institut aufhalten bzw. aufgehalten haben, Anspruch auf einen Corona-Test – und zwar unabhängig von ihrem Versichertenstatus. Dies geht aus einer Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung hervor.“

Der Anspruch umfasst nicht nur den Abstrich und die Labordiagnostik, sondern auch das Gespräch und bei Bedarf die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses über das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus. Alle getesteten Personen haben zudem Anspruch auf maximal einen Wiederholungstest. Voraussetzung für den Test ist, dass dieser innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise durchgeführt wird. Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz.

Pressemitteilung Kreisverwaltung Neuwied

Quelle: Pixabay/tumisu

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