Allgemeine Berichte | 24.09.2014

Oberfinanzdirektion Koblenz: Lohnsteuerermäßigung

Jetzt Freibetrag für 2015 auf der elek- tronischen Lohnsteuerkarte beantragen

Region. Arbeitnehmer aufgepasst: Die Steuererstattung im Voraus sichern. Das Finanzamt kann einen Freibetrag in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen. Beispiel: als Berufspendler für tägliche Fahrtkosten (Entfernungspauschale) oder für im nächsten Jahr anfallende berufliche Fortbildungskosten. Aber auch Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartner oder Kinderbetreuungskosten sowie ein Verlust aus der Vermietung einer Immobilie können zu Ermäßigungen der Lohnsteuer führen.

Ab Oktober 2014 - spätestens jedoch bis zum 30. November 2015 - kann beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Jahr 2015 gestellt werden. Damit allerdings die Freibeträge bereits ab Januar 2015 berücksichtigt werden, muss der Antrag bis spätestens Januar 2015 gestellt werden.

Auch wenn bereits im Vorjahr ein solcher Antrag gestellt wurde und alles unverändert geblieben ist, so ist ein erneuter Antrag erforderlich. Hierzu genügt jedoch der vereinfachte Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Ausnahme: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2014 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag bis zum Ende der Gültigkeit des Behindertenausweises weiterhin berücksichtigt. Gleiches gilt auch in Fällen, in denen ein solcher Pauschbetrag auf den Ehegatten/den Lebenspartner oder die Eltern übertragen wurde.

Durch die Berücksichtigung des Freibetrags zieht der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn ab.

Beispiel: Der monatliche Bruttoarbeitslohn beträgt 1.950 Euro. Der vom Finanzamt gewährte Freibetrag beläuft sich auf 210 Euro monatlich. Der Arbeitgeber versteuert dann nicht 1.950 Euro, sondern 1.740 Euro (1.950 Euro abzüglich 210 Euro).

Die erforderlichen Vordrucke für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2015 sind bei den Finanzämtern und im Internet unter: www.lfst-rlp.de/vordrucke (Lohnsteuer / Lohnsteuerermäßigung 2015) erhältlich. Beide Formulare können direkt am PC ausgefüllt oder als leere PDF-Datei heruntergeladen werden.

Das unterschriebene Formular zur Vermeidung langer Wartezeiten am besten auf dem Postweg an das Finanzamt übersenden. Dieses sendet grundsätzlich keine Bestätigung über die gewährten Freibeträge. Nur bei einem Abweichen von den Angaben wird man informiert. Zudem hat man jederzeit die Möglichkeit, die aktuellen ELStAM im ElsterOnline-Portal einzusehen. Nähere Informationen hierzu unter www.elsteronline.de.

Auskunft zum Lohnsteuerermäßigungsverfahren und über die elektronischen Lohnsteuerkarte erteilt auch die Info-Hotline der Finanzämter mit einem Aktionstag am 9. Oktober von 8 bis 17 Uhr unter Tel. (02 61)-20 17 92 79.

Pressemitteilung

Oberfinanzdirektion Koblenz

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