Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Austauschpflicht für Heizkessel
Region. Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, dürfen laut Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht mehr betrieben werden. Das gilt zumindest für Heizöl- und Erdgasheizungen mit sogenanntem Konstanttemperaturkessel. Aufgrund der durchgängig hohen Kesseltemperatur haben diese einstigen Standardkessel einen hohen Energieverbrauch und einen schlechten Wirkungsgrad. In der Praxis sind diese aber nur noch selten zu finden. Eine Austauschpflicht besteht nicht bei Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln sowie alten Küchenherden. Wer seit 1. Februar 2002 im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus wohnt, ist ebenfalls von der Austauschpflicht ausgenommen, sollte aber prüfen, ob sich ein Austausch dennoch rentiert.
Für die Heizungsmodernisierung können Fördermittel bei der KfW oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn die gesetzliche Austauschpflicht besteht. Daher lohnt es sich, frühzeitig zu planen und unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen.
Unabhängig vom Kesselalter müssen bisher völlig ungedämmte und zugängliche Verteilleitungen für Heizung und Warmwasser im unbeheizten Bereich gedämmt werden. Die Mindestdicke der Dämmung ist abhängig vom Innendurchmesser der Rohre. Bei gängigen Leitungen mit einem Innendurchmesser von 22 bis 35 Millimetern muss die Dämmschicht 30 Millimeter dick sein, bei einer Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs von 0,035 W/(m * K). Das ist auch wirtschaftlich empfehlenswert.
Die unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale helfen bei einem individuellen Beratungsgespräch dabei, energiesparende Maßnahmen am Haus zu planen und Sanierungspflichten zu identifizieren.
Energieberater Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Andre hat jeden ersten, zweiten und dritten Dienstag im Monat von 9 bis 12.45 und 13.30 bis 16.30 Uhr Sprechstunde in Cochem in der Kreisverwaltung am Endertplatz 2. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter Tel. (0 26 71) 6 10 oder 6 12 28.
Weitere Info und kostenloser Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800/075600 (kostenfrei) montags 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.
