Jungmeisterehrung in der Kreisverwaltung Cochem-Zell
Botschafter für das Handwerk
Cochem-Zell. Das Handwerk stellt im Landkreis Cochem-Zell eine unverzichtbare Stütze für Wirtschaftsentwicklung, Beschäftigung und Ausbildung dar. 26 Jungmeisterinnen und Jungmeister aus dem Landkreis Cochem-Zell haben nun, mit dem Empfang des Meisterbriefes vor wenigen Wochen, die Verantwortung übernommen, das Wissen und die Traditionen des Handwerkes weiterzureichen, Neuerungen und Innovationen anzunehmen und sinnvoll in ihre Berufe zu integrieren. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde ehrten Landrat Manfred Schnur, Kreishandwerksmeister Rainer Angsten und Helmut Weiler, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Mittelrhein, die Absolventen der Meisterkurse im Handwerk. Landrat Schnur würdigte die Ausbildungsleistung der Meister und hob ihren hohen Stellenwert als Leistungsträger hervor: „Der Meisterbrief zählt etwas! Er steht nicht nur für die Qualität des Handwerks, sondern ist ein Stück Zukunft, die Sie nun mitgestalten. Sie sind Botschafter für das Handwerk.“ Auch Kreishandwerksmeister Rainer Angsten war voll des Lobes: „Sie können stolz auf das sein, was Sie erreicht haben. Sie haben dafür hart gearbeitet, Zeit und Geld investiert.“ Gleichzeitig forderte er die Jungmeister auf, sich zukünftig verstärkt in Politik und Parlamente einzubringen und so für die Zukunft des Meisters und des Handwerks mitzukämpfen. Im Laufe des Abends entwickelten sich angeregte Gespräche und entstanden interessante Diskussionen. Dabei stellten die Jungmeister bedauernd fest, dass sie sich untereinander kaum kannten. Um diesem Zustand entgegenzuwirken, regte Landrat Manfred Schnur an, zukünftig gemeinsam mit der Kreishandwerkerschaft Mittelrhein einen „Jungmeister Stammtisch“ zu initiieren. „Ein solcher Stammtisch bietet eine gute Gelegenheit, sich kennenzulernen, Erfahrungen auszutauschen, Vorträge zu fachlichen Themen zu organisieren oder Ressourcen zu bündeln“, so der Kreischef.
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Sinzig. Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde _Sinzig_______ In der Gemarkung __Bodendorf______, Flur __13__, Flurstücke __124/1, 133______ wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am _17.3.2026_ eine Grenzniederschrift angefertigt.
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