Allgemeine Berichte | 17.03.2015

Kommunaler Servicebetrieb Koblenz

Abfallgefäße werden an Ostern abweichend geleert

Koblenz. Folgen zwei Feiertage aufeinander wie Karfreitag (3. April, 14. Kalenderwoche) und Ostermontag (6. April, 15. Kalenderwoche), dann werden in der Stadt Koblenz, wo vorhanden, alle Biotonnen der 14. Kalenderwoche früher gefahren und alle Restabfalltonnen der 15. Kalenderwoche einen Tag später. Was ist bei der Vorverlegung der Abfuhr der Biotonnen in der 14. Kalenderwoche zu beachten? Die Vorverlegung der Leerung aller Biotonnen vor Karfreitag führt dazu, dass die Biotonnen von Montag, 30. März, bereits am Samstag, 28. März, also zwei Tage vorher, geleert werden. In den Dienstags- bis Freitagsrevieren (31. März bis 3. April) werden die Biotonnen jeweils einen Tag früher geleert.

Besonders bei den Vorverlegungen bittet der Kommunale Servicebetrieb Koblenz die Bürger darauf zu achten, dass die Tonnen rechtzeitig bis 6 Uhr morgens am Straßenrand zur Abfuhr bereitgestellt werden beziehungsweise zugänglich sind.

Was ist bei der Nachverlegung der Restabfalltonnen der 15. Kalenderwoche zu beachten? In der 15. Kalenderwoche werden die Restabfalltonnen jeweils einen Tag später entleert. Montagsreviere werden dienstags und Freitagsreviere folglich samstags entleert. Die Restabfalltonnen müssen am geänderten Abfalltag bis 6 Uhr morgens bereitgestellt werden beziehungsweise zugänglich sein (bei Vorstelldienst).

Fragen beantwortet die Abfallberatung des Kommunalen Servicebetriebes Koblenz unter Tel. (02 61) 1 29 45 18 oder 1 29 45 19 beziehungsweise der Straßenreinigungsmeister unter Tel. (02 61) 1 29 45 12 oder 1 29 45 13, wenden.

Der Kommunale Servicebetrieb Koblenz weist zudem darauf hin, dass am Ostersamstag, also am 4. April, folgende Betriebsstandorte geschlossen sind: Kompostieranlage Koblenz-Niederberg (Greiffenklaustraße), Schadstoffsammelstelle (Koblenz-Rauental, Schlachthofstraße 34-44), Wertstoffhof (Koblenz-Industriegebiet, Fritz-Ludwig-Straße 6) und Hausmülldeponie Eiterköpfe (bei Ochtendung, An der L117).

Pressemitteilung der

Stadtverwaltung Koblenz

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