Politik | 21.04.2015

Seniorenbeirat der Stadt Koblenz

Änderung in der Pflege- gesetzgebung - Was tun?

Vortrag klärte in der aktuellen Plenumssitzung des Seniorenbeirats die wichtigsten Fragen

Koblenz. Wie bekomme ich überhaupt eine Pflegestufe? Was gibt es bei der Beantragung einer Pflegestufe zu beachten? Welche Leistungen kann man überhaupt von der gesetzlichen Pflegeversicherung erwarten? Was bringt die Änderung in der Pflegegesetzgebung mit sich? Diese und andere Fragen wurden in einem anschaulichen Vortrag von Thomas Rohr, Bildungsreferent für Süddeutschland im Vortragsdienst Geld und Haushalt, in seinem Vortrag „Das Alter finanziell unabhängig meistern - Informationen zu Betreuungs- und Pflegekosten“ geklärt. Die hohe Teilnehmerzahl der diesjährig ersten, öffentlichen Plenumssitzung des Seniorenbeirats ließ erahnen, dass dieses Thema von großem Interesse ist. So freute sich auch der Vorsitzende des Seniorenbeirats Prof. Dr. Heinz-Günther Borck über die vielen Gäste. Nach seiner Begrüßung, die mit einer kleinen historischen Einführung in die Genese des deutschen Sozialsystems seit 1883 und seiner fünften Säule, der Pflegegesetzgebung, verbunden war, übergab Borck das Wort an Thomas Rohr.

Tipp - Pflegetagebuch führen

Dieser erläuterte in seinem Vortrag sehr anschaulich, welche Dinge man tun muss, um überhaupt erst einmal in eine Pflegestufe aufgenommen zu werden. „Mein Tipp: Führen Sie ein Pflegetagebuch in dem Sie so alltägliche Dinge wie die Dauer des Zähneputzens oder Ankleidens festhalten, das erleichtert die Einstufung. Je genauer man daraus ablesen kann, wie lange man für solche Dinge braucht, umso eher kann man erkennen, wer in welche Pflegestufe gehört“, erklärt Rohr in seinem Vortrag.

Doch aus den Reihen des Plenums gab es dazu auch kritische Anmerkungen, denn ein Pflegetagebuch könne sogar nachteilig sein, wenn der Betreffende bestimmte Dinge zeitlich falsch einschätzt.

Beratung durch Pflegestützpunkte ist vorbildlich

Deshalb wurde empfohlen, sich in dieser Sache im Vorfeld bei den Pflegestützpunkten, von denen es in Koblenz vier gibt, Rat zu holen. „Die Beratung solcher Pflegestützpunkte ist vorbildlich“, lobte Rohr und bestärkte jeden darin, sich dort mit Rat und Tat helfen zu lassen. Die Änderung der Pflegegesetzgebung ist noch nicht in Kraft getreten. Der Bundestag wird die Änderung erst ratifizieren, wenn sich aus dem derzeit laufenden Feldversuch in Nordrhein-Westfalen ablesen lässt, dass sie den gewünschten Erfolg mit sich bringt. Denn keiner soll sich, was die Pflegestufen betrifft, verschlechtern. Nähere Infos zu den Koblenzer Pflegestützpunkten sind unter www.pflegestuetzpunkte.rlp.de zu finden.

Pressemitteilung

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