Allgemeine Berichte | 27.01.2016

Polizei warnt zur Fastnacht: „Kein gefährliches Spiel mit Promillegrenzen“

Auch an Karneval nur nüchtern ans Steuer

Für Autofahrer in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt die 0,0 Promillegrenze. Foto: Polizei

Koblenz. Die fünfte Jahreszeit ist in vollem Gange und das närrische Treiben nähert sich dem Höhepunkt. Damit stehen an den beiden nächsten Wochenenden noch jede Menge „verrückter“ Termine an. Das Polizeipräsidium Koblenz möchte, dass alle Karnevalist die Zeit unfallfrei und möglichst ohne schwerwiegende Nachwehen überstehen.

Nützliche Tipps:

- Lassen Sie ihr Auto zu Hause und nutzen öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Bahn und Taxen.

- Wenn Sie mit dem Auto fahren (müssen), bilden Sie Fahrgemeinschaften/Mitfahrgelegenheiten und bestimmen Sie vorher, wer nüchtern bleibt und das Fahrzeug fährt.

- Als Fahrer nicht mit den Promillegrenzen „spielen“, sondern konsequent nüchtern bleiben.

- Mitfahrer sollten sich vergewissern, dass Ihr Fahrer nüchtern ist, bevor Sie zu ihm ins Auto steigen. Nicht nur der eigenen Sicherheit wegen, denn auch als Insasse können Sie, wenn Sie z.B. Halter des Autos sind, ebenfalls Ihren Führerschein verlieren.

- Alkoholisiert mit dem Fahrrad zu fahren ist nicht nur gefährlich, sondern kann Sie auch ihren Führerschein (ab 1,6 Promille) kosten.

- Denken Sie daran, dass Sie am nächsten Morgen noch Restalkohol im Blut haben könnten, der den gesetzlichen Grenzwert übersteigt. Dies gilt insbesondere für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren, da hier die 0,0 Promillegrenze greift.

- Helfen Sie der Polizei Fahrten unter Alkoholeinfluss oder Drogen zu verhindern. Notfalls rufen sie die 110 an.

Wie angekündigt und bereits durchgeführt, wird es auch dieses Jahr in der Faschingszeit weiterhin verstärkt Polizeikontrollen geben.

Pressemitteilung Polizeipräsidium Koblenz

Für Autofahrer in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt die 0,0 Promillegrenze. Foto: Polizei

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