Politik | 07.07.2015

Handwerk fordert Nachbesserung zum Bleiberecht für Lehrlinge mit Migrationshintergrund

Flüchtlinge sind Fachkräfte von Morgen

Koblenz. Am 2. Juli hat der Bundestag das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung für Flüchtlinge verabschiedet. Das Ergebnis, das für Jugendliche, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen wollen, eine Duldung für die Dauer der Ausbildung vorsieht, bleibt unter den Erwartungen des Handwerks zurück.

Das Handwerk in Rheinland-Pfalz fordert ein insgesamt sechsjähriges Bleiberecht für die Betroffenen. Dazu wurde das Konzept „1+3+2-Strategie für Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz“ erarbeitet und in die Beratungen des Ovalen Tisches bei der Landesregierung eingebracht.

Erfolgsformel laute „1+3+2“

Nach Auffassung des Handwerks sollten die ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen jungen Flüchtlinge, die keine oder marginale Sprachkenntnisse besitzen, in Berufs-Vorbereitungsklassen innerhalb eines Jahres zunächst die deutsche Sprache und Schrift lernen. Bereits im Verlauf der schulischen Berufsvorbereitung könnten die Weichen für eine anschließende Berufsausbildung gezielt gestellt werden, indem die Kammern bereits in der Schulphase in den Prozess der Kompetenzermittlung und der darauf gründenden Berufsfindung einbezogen werden. Nach der Ausbildung im Handwerk, die in der Regel 3 bis 3,5 Jahre dauert, und erfolgreichem Abschluss, sollte die Fachkraft dem Unternehmen für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren zur Verfügung stehen. Daraus ergibt sich die Formel „1+3+2“ – aus Sicht des Handwerks praxisorientierter und erfolgversprechend.

Schon immer haben Menschen mit Migrationshintergrund im Handwerk eine berufliche Heimat gefunden. Handwerk steht für Toleranz, dies jedoch nicht abstrakt, sondern realitätsbezogen. „Das Handwerk braucht junge Menschen, die eine handwerkliche Berufsausbildung erlernen können und wollen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung erschließt sich mit den in Deutschland ankommenden Flüchtlingen eine Quelle möglicher Nachwuchskräfte, die wir nutzen wollen, ja müssen. Das jetzt verabschiedete Gesetz ist aber für eine erfolgreiche Integration von Flüchtlingen nicht optimal und bietet den Handwerksbetrieben zu wenig Planungssicherheit“, betonen Kurt Krautscheid und Alexander Baden, Präsident und Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer (HwK) Koblenz.

Win-Win-Situation

Die Integration von Flüchtlingen ist vor allem eine menschliche Aufgabe. Kammerpräsident und Hauptgeschäftsführer verweisen aber darauf, dass Unternehmer mit der Ausbildung von handwerklichem Fachkräftenachwuchs auch ökonomische Interessen verfolgen. Demnach kann ein Betrieb erst mit einer vollausgebildeten Fachkraft wirtschaftlich arbeiten. „Ausbildungsinvestitionen müssen sich auch auszahlen. Diese Möglichkeit sollten wir unseren Betrieben geben. Es wäre eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten“, so Präsident und Hauptgeschäftsführer der HwK Koblenz.

Informationen zur Ausbildung von Flüchtlingen bei der HwK-Koblenz, Tel. (02 61) 39 81 61, Fax - 99 6, presse@hwk-koblenz.de, www.hwk-koblenz.de

Pressemitteilung der

Handwerkskammer Koblenz

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