AWO Seniorenzentrum Koblenz Laubach
Hilfe bei Demenz
Unterstützung und Beratung zur Steigerung der Lebensqualität
Koblenz. Als pflegender Angehöriger eines demenziell erkrankten Menschen kommen Betroffene häufig in Situationen, in denen sie ratlos sind, sich überfordert fühlen oder auch verletzt, traurig und kraftlos sind. Die Demenzberatungsstelle im AWO Seniorenzentrum Koblenz Laubach bietet betreuenden Angehörigen und Betroffenen Beratung in dieser Lebenssituation an. Persönlich, vertraulich, unentgeltlich. Sorgen und Ängste finden hier ein offenes Ohr. „Wir beraten umfassend, unverbindlich und kostenlos und informieren unter anderem über Betreuungsmöglichkeiten oder stellen Kontakte zu anderen Hilfsangeboten her“, so Eva Neef, Leiterin der Demenzberatungsstelle. „Wir beantworten beispielsweise Fragen zur Verbesserung der Lebensqualität des Betroffenen oder geben Hilfestellung bei der Frage: „Wie kann ich dem veränderten Verhalten meines Angehörigen im Alltag besser begegnen?“ Die Koblenzer Beratungsstelle möchte zum einen dazu beitragen, dass der Erkrankte so lange und in so vielen Alltagssituationen wie möglich selbstständig handeln kann. Zum anderen werden aber auch betreuende Angehörige bei der Klärung verschiedener Unterstützungsmöglichkeiten beraten. Die Beratungsstelle Demenz bietet kostenlose Hilfe bei vielen Fragen.
Sie vermittelt das Wissen über einen sachgerechten und gleichzeitig liebevollen Umgang mit Dementen - für ein konfliktärmeres Zusammenleben und eine Steigerung der Lebensqualität für alle Beteiligten.
Zur Erfragung der Sprechstunden und für eine telefonische Beratung können sich Interessenten unter Tel. (02 61) 3 00 72 08 oder 3 08 direkt an Eva Neef wenden oder eine E-Mail an eva.neef@awo-rheinland.de senden. Mehr Infos unter www.awo-rheinland.de.
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Sinzig. Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde _Sinzig_______ In der Gemarkung __Bodendorf______, Flur __13__, Flurstücke __124/1, 133______ wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am _17.3.2026_ eine Grenzniederschrift angefertigt.
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