CDU-Ratsfraktion
Integrationshelfer in Koblenzer Schulen
CDU-Ratsfraktion stellt Anfrage zum Einsatz von Integrationshelfern in Koblenzer Schulen
Koblenz.Integrationshelfer unterstützen durch individuelle Betreuung Kinder mit körperlicher und geistiger Behinderung sowie psychischen Störungen, damit sie an allgemeinen Schulen im Rahmen einer Klassengemeinschaft unterrichtet werden können. „Ohne diese Integrationshelfer wäre die Inklusion der betroffenen Schülerinnen und Schüler nur schwer möglich, da andernfalls die Lehrkräfte vielfach damit überfordert wären, mehrere Kinder in einer Klasse mit unterschiedlichsten individuellen Anforderungen zu betreuen und im Einzelfall bedarfsgerecht auf sie einzugehen. Insofern stellen sie für Lehrer eine wertvolle Hilfe dar“, so CDU-Stadtratsmitglied Julia Kübler, Mitglied im Schulträgerausschuss und selbst Lehrerin. „Da mit den Aufgaben von Integrationshelfern eine hohe Verantwortung verbunden ist, wollte unsere Fraktion daher in einer an die Verwaltung gerichteten Anfrage in Erfahrung bringen, welche beruflichen Qualifikationen sie als Voraussetzung mitbringen müssen“, erklärt die CDU-Fraktionsvorsitzende im Koblenzer Stadtrat, Anne Schumann-Dreyer. Aus der Antwort des Amts für Jugend, Familie, Senioren und Soziales sei ihr zufolge hervorgegangen, dass die berufliche Qualifikation vom jeweiligen individuellen Teilhabebedarf des behinderten Kindes abhänge, welcher maßgeblich durch das Behinderungsbild geprägt werde. „So erfordert beispielsweise eine reine Assistenz für Körperbehinderte - wie beispielsweise das Tragen der Schultasche oder die Begleitung zur Toilette - eine andere Qualifikation als die Unterstützung eines geistig behinderten Kindes. Daher kommen insbesondere Erzieher/innen, Heilerziehungspfleger/innen, Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagoge/innen in Betracht“, fasst Julia Kübler die Antwort der Verwaltung zusammen. „Ferner war es für uns in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen, wie viele Integrationshelfer von der Stadt Koblenz finanziert und ob die Kosten vom Land in voller Höhe übernommen werden“, so Schumann-Dreyer weiter. Dies wurde dahin gehend beantwortet, dass im Jahr 2014 insgesamt 37 Integrationshelfer von der Stadt finanziert wurden. Die Kosten würden allerdings nicht in voller Höhe vom Land erstattet. „An den für die nach Sozialgesetzbuch XII eingesetzten Integrationshelfern anfallenden Kosten beteiligt sich das Land laut Verwaltung zu 50 Prozent. Die nach SGB VIII für Integrationshelfer entstehenden Aufwendungen deckt das Land hingegen nur zu rund 13 Prozent ab“, führt Schumann-Dreyer weiter aus. Ab dem Jahr 2015 stelle das Land darüber hinaus landesweit Mittel aus dem Unterstützungsfonds gemäß § 109 b des Schulgesetzes in Höhe von 10 Mio. Euro zur Verfügung. Von den rund 433.000 Euro, die Koblenz hiervon erhalten habe, standen rund 290.000 Euro zur Finanzierung von Integrationshelfern zur Verfügung. „Deren Einsatz ist für eine erfolgreiche Inklusion unerlässlich. Allerdings darf es nicht sein, dass die Kommunen einmal mehr auf den Kosten sitzen bleiben. Wenn die Landesregierung inklusive Schulen möchte, dann muss sie auch dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden finanziellen Mittel vollumfänglich zur Verfügung gestellt und den Kommunen nicht noch weitere Lasten aufgebürdet werden“, so Anne Schumann-Dreyer und Julia Kübler abschließend.Pressemitteilung
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