Allgemeine Berichte | 08.05.2013

Am 21 . Mai beginnen die Arbeiten

Kanalerneuerung in Lützel:

Erhöhte Aufmerksamkeit und Verständnis von Anwohnern & Verkehrsteilnehmer

Lützel. Die Koblenzer Stadtentwässerung erneuert ab Dienstag, 21. Mai den Mischwasserkanal in einem Teilstück der Andernacher Straße und am Schüllerplatz, weil der vorhandene Kanal defekt ist.

Die Kanalbauarbeiten werden im ersten Bauabschnitt unterhalb der Balduinbrücke auf dem Wilhelm-Stöpler-Platz beginnen und von dort aus Richtung Andernacher Straße fortgeführt. Ab dem 21. Mai muss die Zu- und Abfahrt auf den Wilhelm-Stöpler-Platz voll gesperrt werden. Die Zu- und Abfahrt kann nur noch über die Douquéstrasse erfolgen. Der Anfang des zweiten Bauabschnittes, der voraussichtlich Ende Juni beginnt, wird als unterirdischer Pionierstollen betrieben.

Dieses spezielle Verbauverfahren wird im Bereich der Einmündung Neuendorfer Straße/Andernacher Straße ausgeführt. Die Fahrbeziehung Richtung Metternich/B9 bleibt unangetastet jedoch wird ein Teilstück der Andernacher Straße, zwischen Neuendorfer Straße und Gartenstraße, ab diesem Zeitpunkt voll gesperrt sein.

Dieser Teil der Andernacher Straße kann für Andienungen aus Richtung Balduinbrücke befahren werden. Der ausfahrende Verkehr darf das Teilstück nur nach rechts in die Gartenstrasse verlassen.

Für die Anlieger werden Zufahrtsmöglichkeiten bis zur Baustelle geschaffen.

Die vorgesehene Bauzeit beträgt insgesamt vier Monate einschließlich Erneuerung der Hausanschlüsse.

Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung bittet die Anwohner und Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit und Verständnis.

Stadt Koblenz

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  • P. N.: Geil!!!!!!!
  • Boomerang : An alle die sich hier so trefflich zanken - es gibt nicht eine einzige zuverlässige Methode zur Messung der Feinstaubbelastung. Es sind durch die Bank mathematische Berechnungen die vorgelegt werden....
  • H. Schüller: Ihre Behauptung ist falsch, denn Fahrdrahtabrieb emittiert bundesweit rund 400 t (bioziden) Feinstaub jährlich, vergleichbarer fahrdrahtloser Bahnbetrieb der o.g. Abgasnorm max. nur 285 t Feinstaub mit vergleichbaren Partikelgrößen.
  • Gordula: Ich möchte bei der Einordnung helfen: Die Behauptung, Oberleitungsbetrieb verursache durch Fahrleitungsabrieb mehr Feinstaub als ein Dieselzug nach EURO-IIIB-Norm, ist fachlich falsch, weil Abgasgrenzwerte...
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