Allgemeine Berichte | 16.09.2026, 11:10 Uhr

Neue EU-Richtlinie ab 27. September regelt Werbung mit Umweltversprechen - Handwerkskammer informiert Handwerksbetriebe

„Schluss mit umweltfreundlichem Nachhaltigkeits-Blabla!“

Eine neue EU-Richtlinie stellt blumige Worte und Versprechen zu Umweltschutz und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft auf den Prüfstand: wer mit Umweltversprechen wirbt, muss diese über Fakten und konkret nachweisen.  Foto: pixabay.com

Rheinland-Pfalz. Werbung in der Wirtschaft, die verspricht besonders nachhaltig und ökologisch zu sein, wird es mit einer pauschalen Aussage dazu ab 27. September nicht mehr geben – oder sie kann ohne konkrete Nachweise ein teures Nachspiel haben! Darüber informiert die Handwerkskammer (HwK) Koblenz. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die sogenanntes „Greenwashing“ – also irreführende Werbung mit suggerierten Umweltvorteilen – ahndet.

„Für die Praxis der Unternehmen heißt das: Wer mit Umweltvorteilen wirbt, muss diese Aussagen künftig präzise, nachvollziehbar und belegbar machen“, informiert Susanne Terhorst, Justiziarin und Geschäftsführerin bei der HwK Koblenz. Undifferenzierte Begriffe wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ sind mit Stichtag 27. September nicht mehr zulässig. Auch Begrifflichkeiten wie „Klimahandwerk“ sollte man meiden. Und selbst dann, wenn nur Einzelprodukte oder Teile betrieblicher Abläufe anerkannte Umweltleistungen wie das Typ-1-Siegel oder das EU-Ecolabel erfüllen, sollte das nicht auf den gesamten Betrieb und seine Produkte übertragen werden. „Mit konkreten Angaben lassen sich Probleme vermeiden“, rät Terhorst und nennt beispielhaft Zertifizierungen, mit denen geworben werden kann. Sie erwähnt auch: selbst Firmennamen schließt die Richtlinie ein, wenn sie Begrifflichkeiten wie beispielsweise Umweltschutztechnik enthalten.

Ganz wichtig: auch bestehende Aussagen im Internet oder auf sozialen Plattformen, auf Fahrzeugen und selbst E-Mail-Signaturen sollten kritisch geprüft, gegebenenfalls geändert werden. Mitarbeiter mit Beratungsaufgaben sollten ebenfalls informiert werden, damit im Kundengespräch keine ungesicherten „grünen“ Versprechen geäußert werden. „Letztlich soll die Werbung im ökologischen Kontext glaubwürdig wie rechtssicher sein“, sieht Terhorst durchaus auch Chancen in der EU-Regelung. „Das Handwerk genießt einen guten Ruf bei der Umsetzung klimarelevanter Maßnahmen, so bei der Installation von Photovoltaikanlagen oder von Wärmepumpen, bei der Dämmung von Gebäuden oder E-Mobilität. Das lässt sich über belegbare Fakten als Marketing-Instrument nutzen – auch ohne den Einsatz blumiger Worte und Versprechen.“ Andernfalls drohen Abmahnungen und Unterlassungsklagen.

„Wenn sich Handwerksbetriebe nicht sicher sind oder Fragen haben, können sie sich gerne an uns wenden“, so die Juristin und Leiterin der HwK-Rechtsabteilung. Zusätzlich zum „normalen“ Beratungsservice der Kammer bietet die Rechtsabteilung am 7. Oktober im Rahmen ihrer Rechtsberatungstage für Handwerksbetriebe eine Sonderveranstaltung zu „Wettbewerbsrecht und neue Greenwashing-Richtlinie (EmpCo)“ an.

Anmeldung

Anmeldungen dazu sind ab sofort möglich: Tel. 0261 398-200 oder recht@hwk-koblenz.de

Zum Thema „EmpCo-Richtlinie, UWG-Update und Recht auf Reparatur – Nachhaltigkeitswerbung rechtssicher gestalten“ findet am 14. Oktober um 17 Uhr ein Webseminar statt. Infos und Anmeldemöglichkeiten dazu über www.hwk-koblenz.de/nachhaltigkeitswerbung

Eine neue EU-Richtlinie stellt blumige Worte und Versprechen zu Umweltschutz und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft auf den Prüfstand: wer mit Umweltversprechen wirbt, muss diese über Fakten und konkret nachweisen. Foto: pixabay.com

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