Koblenzer CDU-Politiker fordern Landesregierung zum Handeln auf
Schulsozialarbeit muss dringend weitergeführt werden
Koblenz. Im gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zum Gesetzgebungsverfahren des Bildungs- und Teilhabepakets hatten Bundesregierung und die Opposition vereinbart, den Ländern in den Jahren 2011 bis 2013 seitens des Bundes eine zusätzliche finanzielle Unterstützung zu gewähren. Unabhängig von den Leistungen des Bildungspaketes, sollten ihnen jährlich 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, über deren Verwendung die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung frei entscheiden konnten.
„Wenn diese Mittel auch nicht zweckgebunden waren, so bestand dennoch Konsens über das politische Ziel, sie für die immer wichtiger werdende Schulsozialarbeit und das außerschulische Hort-Mittagessen einzusetzen“, erläutert der Koblenzer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Fuchs den damaligen Kompromiss. Sein Koblenzer Landtagskollege Andreas Biebricher pflichtet ihm bei: „Wie ich mich selbst mehrfach überzeugen konnte, haben die Schulen im Land von der Etablierung der Schulsozialarbeit in einem hohen Maße profitiert. Nicht zuletzt ist dies auch zum Vorteil der Koblenzer Schulen gewesen.“ Beide Abgeordneten heben hervor, dass dies für viele Familien, aber auch die Lehrerkollegien ein großer Gewinn gewesen sei und eine spürbare Entlastung herbeigeführt habe. Dafür müsse man dem Bund, der die Leistungen freiwillig übernommen habe, obwohl es nicht in seinen Aufgabenbereich falle, dankbar sein.
Fuchs gibt jedoch zu bedenken: „Allerdings waren die Zahlungen des Bundes von Anfang an nur als befristete Anschubfinanzierung gedacht. Wenn nun seitens der SPD und der Grünen Forderungen laut werden, eine Finanzierung der Schulsozialarbeit durch den Bund über 2013 hinaus fortzusetzen, widerspricht dies nicht nur den ursprünglichen politischen Absprachen innerhalb des Vermittlungsverfahrens, sondern auch der vom Grundgesetz garantierten Bildungshoheit der Länder.“ Auch Biebricher weist auf den föderalen Aspekt hin: „Die rot-grünen Forderungen sind reines Wahlkampfgetöse. Der Bund könnte sein Engagement gar nicht verlängern, selbst wenn er wollte. In diesem Politikbereich kommt alleine der Landes- und nicht der Bundesregierung die Gestaltungskompetenz zu.“ Ohne eine Änderung des grundgesetzlich festgelegten Kooperationsverbots sei eine unbefristete und zweckgebundene Weiterführung der Finanzierung der Schulsozialarbeit durch den Bund nicht möglich. „Erste Vorschläge der Bundesregierung zu einer Aufweichung des Kooperationsverbots wurden jedoch“, so Fuchs, „mit der rot-rot-grünen Mehrheit im Bundesrat bereits abgelehnt.“
Beide Unions-Politiker sind daher der Ansicht, dass es die Landesregierung sehenden Auges versäumt habe, ihrem Gestaltungsauftrag nachzukommen. Obwohl man in Mainz gewusst habe, dass die bereitgestellten Bundesmittel zum 31.12.2013 auslaufen, habe man die bequeme Situation üppig fließender Bundesgelder ausgenutzt und die eigenen Anstrengungen zurückgefahren. Insgesamt sei die Landesförderung für die Schulsozialarbeit in den vergangenen zwei Jahren um insgesamt 3,9 Millionen Euro gekürzt worden. Da jedoch die Schulsozialarbeit ureigene Sache der Länder sei, sei es auch an der Landesregierung, für deren Zukunft Sorge zu tragen. Die beiden Koblenzer Abgeordneten fordern die Landesregierung daher auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und zeitnah ein auf den bislang gewonnenen Erfahrungen und Erfolgen der Schulsozialarbeit aufbauendes Anschlusskonzept vorzulegen, das es den Schulträgern ermöglicht, die bisherige Arbeit fortzuführen. „Wir dürfen die Schulen und Kommunen in einer solch wichtigen Frage nicht alleine im Regen stehen lassen“, erklären Fuchs und Biebricher abschließend.
Pressemitteilung
Büro des MdL
Andreas Biebricher (CDU)
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