Stadt Koblenz
Stadt schreibt Fähre Lay aus
Koblenz. Die Stadt Koblenz beabsichtigt frühestens, ab dem 15. April den Fährbetrieb in Koblenz-Lay zu verpachten. Die selbstfahrende Fähre, die im Ortsteil Koblenz-Lay die B 49 mit der B 416 verbindet, soll im Regelfall vom 1. April bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres in der Zeit von circa 7:30 bis 18 Uhr täglich in Betrieb sein. Besondere Fährzeiten sind während der Weinlese zu ermöglichen.
Die Vergütung erfolgt nach einer noch abzuschließenden Vereinbarung. Der oder die Bewerber müssen im Besitz eines Befähigungszeugnisses für die Binnenschifffahrt sein (Rheinpatent Schifferpatent B und C oder Fährführerzeugnis; Hinweise unter www.elwis.de). Nach der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) ist die Mindestbesatzung bei der Wagenfähre Lay ein Fährführer sowie ein Fährjunge.
Interessenten erhalten weitere Informationen beim Tiefbauamt der Stadt Koblenz, Tel. (02 61) 1 29 35 02 und müssen ihre Bewerbungsunterlagen mit den entsprechenden Nachweisen bis zum 5. April an das Tiefbauamt richten.
Der Ausschreibungstext ist auf der städtischen Internetseite unter www.ausschreibungen.koblenz.de zu finden. Pressemitteilung
Stadt Koblenz
