Allgemeine Berichte | 20.06.2013

Verwaltungsgericht Koblenz

Vorrang für private Belange

Gastwirt muss Mobiliar nicht aus dem Straßenraum entfernen

Koblenz. Die Antragstellerin, eine Gesellschaft, betreibt in Koblenz in der Firmungsstraße eine Gaststätte. Im März 2013 erteilte ihr die Stadt Koblenz eine Sondernutzungserlaubnis. Danach dürfen vor der Gaststätte im öffentlichen Straßenraum Tische und Stühle aufgestellt werden. Da aber dort tatsächlich „Lounge-Möbel“ (zwei Sofas und vier Sessel) stehen, verfügte die Stadtverwaltung die Entfernung der Möbel bis zum 1. Juni und ordnete gleichzeitig unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 1.000 Euro die sofortige Vollziehung des Bescheides an. Hiergegen legte der Geschäftsführer des Unternehmens Widerspruch ein und beantragte vorläufigen Rechtsschutz. Der Antrag hatte Erfolg. Das Interesse des Gastronomiebetriebs, so die Koblenzer Richter, die Anordnung vorerst nicht vollziehen zu müssen, habe Vorrang vor den öffentlichen Belangen. Es könne nicht abschließend bewertet werden, ob die geforderte Beseitigung der aufgestellten Möbel von der Straße rechtmäßig sei. Zwar befänden sich auf der Straße Sofas und Sessel, ohne dass hierfür zuvor die notwendige straßenrechtliche Genehmigung eingeholt worden sei. Die der Antragstellerin erteilte Sondernutzungserlaubnis beziehe sich auf das Aufstellen von Tischen und Stühlen. Allerdings sei offen, ob die Stadtverwaltung das ihr zustehende Ermessen fehlerfrei ausgeübt habe. Sie habe in ihrer Begründung ausführlich dazu Stellung genommen, warum die unerlaubte Benutzung der öffentlichen Straße mit den gestalterischen Richtlinien der Stadt nicht vereinbar sei. Ob diese Bewertung zutreffe, insbesondere ob die vier Sessel und zwei Sofas aufgrund ihrer Anzahl und Platzierung tatsächlich zu einer nach der Richtlinie zu vermeidenden Überfrachtung des Straßenraumes führten und aufdringlich wirkten, sei fraglich. Ebenso könne nicht abschließend bewertet werden, ob die Stadt bei ihrer Anordnung den Gleichheitsgrundsatz beachtet habe. Sei somit der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, hätten die privaten Belange des Unternehmens unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Interessen Vorrang. Auch andere Betriebe hätten in der näheren Umgebung massive Möbel im Straßenraum platziert. Von daher bestehe eine gewisse Vorbelastung des Straßenraums. Angesichts dieser Umstände sei das Mobiliar der Antragstellerin jedenfalls nicht derart aufdringlich, dass es noch nicht einmal für die Dauer des Hauptsacheverfahrens an Ort und Stelle belassen werden könnte. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Neueste Artikel-Kommentare
  • H. Schüller: Ihre Behauptung ist falsch, denn Fahrdrahtabrieb emittiert bundesweit rund 400 t (bioziden) Feinstaub jährlich, vergleichbarer fahrdrahtloser Bahnbetrieb der o.g. Abgasnorm max. nur 285 t Feinstaub mit vergleichbaren Partikelgrößen.
  • Gordula: Ich möchte bei der Einordnung helfen: Die Behauptung, Oberleitungsbetrieb verursache durch Fahrleitungsabrieb mehr Feinstaub als ein Dieselzug nach EURO-IIIB-Norm, ist fachlich falsch, weil Abgasgrenzwerte...
  • H. Schüller: Laut DB-Auskunft ist Grünstrombetrieb erst ab 2038 (!) geplant. Bis dahin enthält der Bahnstrom 413 MW klimaschädlichen Kohlestrom, den Sie hilflos schönreden. Bahnelektrifizierungen sind aus den genannten...
  • H. Schüller: Nur mal so als Beispiel, wie man die Ahrtalbahn ohne die vorgeblich alternativlose Elektrifizierung tatsächlich zukunftsweisend modernisiert hätte: Zitat DB AG: "Der neue Akkuzug im Pfalznetz ist ein Leuchtturmprojekt für die Region.
  • Thomas H.: In dem Bericht falsch dargestellt ist, dass die 5 Umspannwerke inkl. Transformatoren und Schaltanlagen durch die EVM übernommen werden. Diese werden allerdings komplett weiterhin zuverlässig durch die Westnetz GmbH betrieben.
Kreishandwerkerschaft
Kreishandwerkerschaft
LBS/Sparkassenverband Rheinland-Pfalz, Mainz
Weihnachten in der Region / Andernach Mitte Card
Weihnachtsgruß Mobiler Pflegedienst
Weihnacht Anzeige
Anzeige zu Video zum Thema KFZ-Versicherung
Expertenrad - Thema "Inspektion"
Empfohlene Artikel

Koblenz. Die Mitglieder des Netzwerks Teilhabe traf sich zu einer gemütlichen Weihnachtsfeier in der Cafeteria der Rhein-Mosel-Werkstatt in Koblenz.

Weiterlesen

Lahnstein. Mehr als 50 Mitglieder und Freunde der Kolpingfamilie Lahnstein St. Barbara versammelten sich zum diesjährigen Kolpinggedenktag im Gemeindehaus St. Barbara, um auf das vergangene Jahr zurückzublicken, neue Mitglieder aufzunehmen und einen Ausblick auf das kommende Jahr zu wagen.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Imageanzeige
Anzeige Haushaltsauflösungen und Ankauf
DA bis auf Widerruf
Anzeige Kundendienst
Bestellung Nr. 4300003040 - W100 - 606 - Kampagne EDL/PV, KW48-50
Kreishandwerkerschaft - Anzeige Image
Weihnachtsgruß Förderverein
Weihnachtsgrüße
Weihnachtsanzeige
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0585#
Weihnachten in der Region
Weihnachtsgrüße
PR Anzeige
Daueranzeige "Rund ums Haus"
Sponsoring Winterbunt - o.B.