Politik | 25.11.2014

„Pro Naturpark pur“informierte über den Regionalen Raumordnungsplan

„Bis 2016 darf erst einmal nicht gebaut werden“

Rheinbreitbach. „Die Ruhe trügt: Die Windparkplanung der Verbandsgemeinde Unkel ist noch längst nicht vom Tisch“ - diese Schreckensnachricht der Bürgerinitiative (BI) „Pro Naturpark pur“ lockte vorige Woche weit über 100 Gegner der am Asberg geplanten Windkraftanlage in das Rheinbreitbacher Burghotel AdSion. Dorthin eingeladen hatte die BI um ihren Sprecher Christoph Pie die aufgeschreckte Bevölkerung, um über den derzeitigen Sachstand und über den im September 2014 überarbeiteten Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald (RRop) zu informieren, in dem Aussagen über Windenergie-geeignete und -ungeeignete Flächen getroffen werden.

„Laut Verbandsgemeinde sollen einige Gutachten noch nicht abgeschlossen sein und vorher bekommen wir keine Aussagen gemacht. Wenn diese vorliegen, erfolgt eine öffentliche Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Gutachten, bevor es dann zu einer zweiten Offenlage kommt“, so Christoph Pie. So schnell werde der Prozess also nicht abgeschlossen sein, bevor der Flächennutzungsplan (Fnp) vom VG-Rat beschlossen werden könne. Mit diesem läge dann allerdings fest, wo und wo nicht Windräder auf dem Gebiet der VG gebaut werden dürfen, sobald der Kreis dem Fnp zugestimmt habe. Dann erst könnten Bauanträge gestellt werden. „Einen von den jeweiligen Gemeinderäten zu verabschiedenden Bebauungsplan wird es nicht geben, bauen wird die EVM frühestens 2016“, stellte der BI-Sprecher das Prozedere dar. Klagen gegen die Baugenehmigung könnten nur Umweltschutzverbände. Einzelpersonen wäre dies nur möglich, wenn sie persönlich betroffen seien, was bei der vorgesehnen Entfernung der Windräder zur Bebauung nicht gegeben sei. Die BI als Verein kann nicht klagen, weil seit ihrer Gründung eine zu kurze Vorlaufphase gegeben sei, bedauerte Christoph Pie, bevor Michael Reinert in einem fundierten Vortrag den RRop in seinem Verhältnis zum übergeordneten Landesentwicklungsplan IV und zum Fnp vorstellte.

„Ursprünglich erstreckte sich der Suchraum für Windräder von der Landesgrenze im Norden zwischen der L 253 und der L 252 bis fast an die Breite Heide und Bruchhausen“, umriss er das Gebiet. Auf der Informationsveranstaltung im Mai 2013 sei dann zugesichert worden, das Gebiet im Westen auszusparen und die Zahl der Windräder rund um das FFH-Gebiet am Asberg auf sieben bis zehn zu reduzieren. „Dann tauchte im April 2014 mitten in diesem Gebiet ein brütender Großvogel auf, dem ein Schutzradius von einem Kilometer zugewiesen werden muss. Unabhängig davon, ob dies nur ein Intermezzo war - die Schutzzeit dauert bis 2016, sodass zumindest bis dahin nicht gebaut werden darf“, erklärte Michael Reinert. Dafür aber gehe die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald nach Westen und Norden, womit Breite Heide und Bruchhausen in die Nähe möglicher Windräder kämen.

„Durch die VG wird der westliche Teil aufgrund von Bedenken zu Landschaftsbild und Denkmalschutz genauer geprüft - Gutachten lag noch nicht vor/Bereich steht unter Vorbehalt“, zitierte er aus den Windenergiekonzeptionen des RRop. Von den ursprünglich geplanten Windrädern blieben dann nur noch vier übrig, die nicht mehr wie die zuvor im FFH-Gebiet auf Erpeler Boden gebaut würden, sondern auf Rheinbreitbacher Gebiet, obwohl Erpel 50 Prozent der VG-Einnahmen bekäme. Fraglich sei zudem, ob ein so kleiner Windpark für die EVM überhaupt noch wirtschaftlich sei. Irritiert hatte die BI entsprechend die Aussage von VG-Chef Karsten Fehr, dass eine Nachbehandlung der mit dem Investor vereinbarten Pacht nicht ausgeschlossen sei, sofern sich das Projekt für die EVM unter den gegebenen Bedingungen nicht rechnen sollte.

„Wir müssen im Grunde nichts Neues einfordern, sondern nur auf das Einhalten von Zusagen bestehen. Allerdings wissen wir nicht, wie sich die VG auf die im März 2013 getätigten Aussagen verhält“, so Michael Reiner. Zwar sei durch das Wechselspiel zwischen RRop und VG wieder Bewegung in die Diskussion um den Windpark gekommen, aber ohne einen absoluten Vertrauensverlust käme die VG nicht aus der Situation heraus, die durch ihre Aussage vom Mai 2013 und die zu dem nistenden Großvogel von ihr gemacht worden sei.

„Es ist nicht einzusehen, warum ausgerechnet in Unkel in unmittelbarer Nähe zum Naturschutzgebiet Siebengebirge das größte Vorrangsgebiet in der Region Mittelrhein-Westerwald, abgesehen von den Gebieten, die durch bereits gebaute Windräder vorbelastet sind, ausgewiesen werden soll“, schloss Michael Reinert seine Ausführungen, die auch den letzten Zuhörer im „Steinsaal“ überzeugt hatten.

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