Verbandsgemeindeverwaltung
Riester-Zulagen beantragen
Bis Donnerstag, 31. Dezember
Maifeld. Riester-Sparer können noch bis Donnerstag, 31. Dezember ihre staatliche Zulagen für die Jahre 2013 und 2014 beantragen. Nach diesem Stichtag geht der Anspruch auf die rückwirkende Zulage für 2013 verloren. Staatliche Zulagen fließen nur in den Altersvorsorgevertrag, wenn sie beantragt sind. Dies kann der Sparer regelmäßig selbst machen. Wer seine Zulage automatisch erhalten will, kann einen Dauerzulagen-Antrag stellen. Dann beantragt der Anbieter für den Sparer jedes Jahr die Zulage bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
Unabhängige und kompetente Berater in den Auskunfts- und Beratungsstellen der rheinland-pfälzischen Rentenversicherung helfen, die individuelle Altersvorsorge zu planen. Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter Tel. (08 00) 1 00 04 80 16 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Die Berater vereinbaren auch feste Termine.
Pressemitteilung
Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld
