Sozialdienst kath. Männer Betreuungsverein für Mayen und Umgebung e. V.
Patientenverfügung aus (intensiv) medizinischer Sicht
Einladung zum Vortragsabend mit Fakten, Erfahrungen und Beispielen in Mayen
Mayen. Seit dem 1. September 2009 ist die Patientenverfügung als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechtes jedes Bürgers gesetzlich geregelt. Mit der Patientenverfügung wird für die Zukunft die eigene medizinische Behandlung (Untersuchung, Heilbehandlungen, Eingriffe und ärztliche Maßnahmen) durch eine vorweggenommene schriftliche Willenserklärung des Patienten festgelegt. So wirkt das Schriftstück also zukünftig bei eingetretener Einwilligungsunfähigkeit des Patienten, der sich weder mündlich beziehungsweise schriftlich mitteilen oder durch eine Erkrankung keine rechtserheblichen Erklärungen selbst abgeben kann.
„Welche Erfahrungen machen nun Intensivmediziner mit Patientenverfügungen in der beruflichen Praxis?“: Anhand von Beispielen wird auch die Problematik im täglichen Alltag erläutert. Dazu möchte Frau Dr. Bettina Heuer, Oberärztin Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus der barmherzigen Brüder Trier referieren.
Der Vortragsabend findet am Mittwoch, 25. September um 19:30 Uhr in der Pfarrbegegnungsstätte Herz-Jesu, Mayen, unterhalb der Mayener Burg statt. Veranstalter ist der Betreuungsverein Sozialdienst katholischer Männer für Mayen und Umgebung, der auch Information und Beratung zu den Themen Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung bietet. Pressemitteilung
SKM Sozialdienst katholischer Männer Betreuungsverein
für Mayen und Umgebung e. V.
