Allgemeine Berichte | 20.03.2020, 15:08 Uhr

Stadtverwaltung Mayen für Publikum geschlossen

Die Stadtverwaltung Mayen ist analog zu anderen Verwaltungen im Landkreis Mayen-Koblenz bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.

Warum kommt es zur Schließung?

Die Schließung ist notwendig, um das Infektionsrisiko für Bevölkerung und Mitarbeiter zu minimieren und damit die weitere Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) zu verlangsamen. Daher wird der Kundenverkehr im persönlichen Kontakt so weit wie möglich eingeschränkt.

Stellt die Verwaltung ihre Arbeit ein?

Nein! Der Dienstbetrieb wird weiter aufrechterhalten und zwar selbstverständlich in allen Bereichen – vom Einwohnermeldeamt bis hin zum Allgemeinen Sozialdienst. In einzelnen Bereichen kann es jedoch zu Einschränkungen kommen.

Wie bekommt man trotz Schließung geholfen?

Bürger können weiterhin vorrangig per E-Mail oder auch telefonisch Kontakt mit den Sachbearbeitern aufnehmen. Ein Besuch vor Ort zur Inanspruchnahme von Leistungen der Stadtverwaltung ist nur noch in dringenden Notfällen möglich. Die Regelungen gelten auch für alle Neben- und Außenstellen.

Wie kann man Kontakt aufnehmen?

Die Kontaktaufnahme bei dringenden Terminvergaben erfolgt über die folgenden Kontaktmöglichkeiten:

- Telefonisch unter 02651 – 88 4013.

-Online über die Homepage der Stadt Mayen https://www.mayen.de/Rat-und-Verwaltung/Corona bzw. den Direktlink zum Terminformular https://antragsportal.kommwis.de/civ-rlp.public/start.html?oe=00.00.MY&mode=cc&cc_key=Onlineterm

- in einen unmittelbaren Dialog können Sie auch über Anfrageformular zu Leistungen der Stadtverwaltung treten:

https://client.rlpdirekt.de/public/svmayen_bis/anfrage-stellen/

Hier werden Ihre Fragen unmittelbar auf elektronischem Wege beantwortet

- weiterhin können Abmeldungen, Ummeldungen, Sterbeurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Eheurkunden, Voranmeldungen zur Eheschließung, Beantragung Führungszeugnis, Geburtsurkunde, Meldebescheinigungen, Abfrage zum Status eines Passes oder Personalausweises unter www.rlpdierekt.de bei den entsprechenden Leistungen der Stadtverwaltung Mayen online beantragt werden. Der Link führt direkt zu den Leistungen:

https://client.rlpdirekt.de/public/svmayen_bis/online-verfahren/

Für alle anderen Kontaktaufnahmen gilt:

Bürger sollten per E-Mail-Kontakt oder Telefon mit ihrem Ansprechpartner aufnehmen. Die jeweiligen Kontakte gibt es auf der Internetseite https://www.mayen.de/Rat-und-Verwaltung/Stadtverwaltung/ .

Für allgemeine Anfragen kann auch die Behördennummer 115 angewählt werden.

Pressemitteilung der

Stadtverwaltung Mayen

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