Meinung zu den Beiträgen der Bebauungsplanänderung Meckenheim Ersdorf „Unterdorfstraße“
Ein überraschender Sinneswandel
Entgegen dem, wie es teilweise in der Tagespresse dargestellt wurde, handelt es sich hier nicht um einen Nachbarschaftsstreit, sondern um das Verfahren einer Bebauungsplanänderung, welche die Stadt Meckenheim im Sinne eines Einzelnen „Auswärtigen“ warum auch immer letztendlich durchgesetzt hat. Alle Einwände, Interessen und Kompromissvorschläge der betroffenen Dorfbewohner sowie des gesamten Umfeldes wurden letztendlich übergangen, ignoriert und in keiner Weise berücksichtigt. Absolut unverständlich und bis heute auch von niemandem nachvollziehbar, ist der unerwartete Sinneswandel des Ortsvorstehers Koll in dieser Angelegenheit. Erst kurz vor der entscheidenden Ratssitzung schwenkte er mit seiner Meinung zum B-Plan um und mit ihm gemäß einer Fraktion internen Regelung auch seine CDU Fraktion. In der vorbereitenden Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung sah das noch ganz anders aus, denn hier wurde genau diese Beschlussvorlage mehrheitlich mit den Stimmen der BfM und der CDU abgelehnt! Im Vorfeld dazu hatten die An- und Bewohner der Unterdorfstraße durch mehrere Unterschriftenlisten immer wieder deutlich gemacht, dass sie keine Änderung des gültigen Bebauungsplanes wünschen. Warum der Ortsvorsteher und mit ihm seine Fraktion nicht die Meinung des betroffenen Umfeldes stützt sondern stattdessen die Einzelinteressen eines Ortsfremden vertritt, bleibt wohl sein Geheimnis. Der Bürgerwille, der ja von allen Fraktionen, gerade auch im Wahlkampf, immer wieder als höchstes Gut beschrieben wird, wurde hier jedenfalls mit Füssen getreten. Die Vertreter der Stadt Meckenheim haben den Mandatsträgern im Rat beziehungsweise im Ausschuss diese Bebauungsplanänderung immer wieder nahegelegt. Sie haben ihre Argumentation unter anderem darauf aufgebaut und ständig darauf hingewiesen, dass ein weiterer Klageweg keine Aussicht auf Erfolg habe, da der Richter beim Verwaltungsgericht es schließlich angedeutet hätte. Diese Aussage war immer genau konträr zu dem von mir gefertigten Gedächtnisprotokoll, welches auch von einem damals als Vertreter der Stadtverwaltung anwesenden exakt bestätigt wurde. Es stellte sich dann in der Ratssitzung auf einmal heraus, dass die Stadt Meckenheim anscheinend gar keine Gerichtsunterlagen besitzt... Hier stellt sich dann die Frage warum die Verwaltung immer wieder Vorgenanntes behauptet hat. Auf diese Art wurden schon von Anfang an die Fraktionen des Stadtrates durch die Verwaltung sehr „gefärbt“ informiert. Die Bewohner des B-Planes kauften ihre Grundstücke und Häuser mit dem Vertrauen darauf, dass der damalige B-Plan mit Grün und Spielfläche, einer breiten Zufahrt sowie acht Gemeinschaftsstellplätzen so auch umgesetzt werden würde. Jetzt wird es wohl eine zugepflasterte Fläche mit einem engen Trichter als Durchfahrt werden, drei Stellplätze soll es geben, allerdings keine öffentlichen.
Bernd Seehafer, Ersdorf
