„Bürgerfreundlichkeit“ in Meckenheim?
Meinung zum Beschluss des Stadtrats zur Unterdorfstraße
Schon wieder mal in Meckenheim hat sich der Stadtrat gegen die Interessen ihrer Bürger entschieden und sich somit zum Fürsprecher einer einzelnen Person gemacht. Diese Person hat seinerzeit ein Grundstück erworben unter anderem mit der Auflage, die darauf befindliche Halle abzureißen.
Hiergegen prozessierte der Besitzer. Vor Gericht wurde ihm aber - wie Personen, die diese Vorgänge selbst mit verfolgt haben, bestätigt haben - unmissverständlich klar gemacht, dass er den Abriss sowie weitere Auflagen vollziehen muss. Die Stadt hat ihm daraufhin eine Frist für die Umsetzung von zwei Jahren eingeräumt.
Nach dieser Frist hat die Stadt die Sache immer weiter auf die lange Bank geschoben. Nun kommt die Stadt plötzlich daher mit einem neuen Bebauungsplan, um dem Besitzer die alten Verpflichtungen abzunehmen und das alles zu Lasten der dortigen Anwohner. Auch der Ortsvorsteher, der ja eigentlich die Interessen der Mehrheit seiner Bürger vertreten sollte, hat sich dieser B-Plan-Änderung angeschlossen.
Das ist Meckenheimer „Bürgerfreundlichkeit“. Und wenn sich im Rat jemand über ein solches Vorgehen aufregt, soll er - so der Bürgermeister - beim nächsten Mal verwarnt werden, was laut Geschäftsordnung überhaupt nicht geht. Dass diese Art der „Bürgerfreundlichkeit“ in unserer Stadt kein Einzelfall ist, zeigt ein Beispiel eines geplanten Anbaus an ein Einfamilienhaus in Merl vor etwa zwei Jahren. Alle Nachbarn waren damit einverstanden, den Anbau zu der Seite zu machen, die leider außerhalb des Baufensters des B-Plans war. Auch eine Beeinträchtigung der Umgebung war ausgeschlossen. In diesem Fall hat natürlich der Rat sich eindeutig gegen eine B-Plan-Änderung ausgesprochen - auch gegen die Argumente des dortigen Ortsvorstehers.
Wilhelm Niederehe,
Meckenheim
