Ratsbeschluss unterstützt Bürgermeister, falls der Kommunalsoli Landesgesetz wird
Stadt klagt gegen die Abundanzumlage
Meckenheim. Der Kommunal-Soli brachte das Blut von Bürgermeister Bert Spilles erneut in Wallungen. Schon im Hauptausschuss hatte Spilles mit viel Engagement für die Zustimmung zu einer Sammelklage gegen die geplante Abundanzumlage geworben. Auch in der jüngsten Ratssitzung ließ es sich der Verwaltungschef nicht nehmen, ausführlich die Gründe für seinen Ärger über den Solidarbeitrag zu erläutern.
Der Rat folgte ihm und gab einstimmig grünes Licht für die Beteiligung Meckenheims an der Sammelklage gegen die Abundanzumlage. Bevor es jedoch so weit ist, muss die entsprechende Gesetzesvorlage erst den Landtag passieren. Dazu sind noch einige Beratungen im Landtag nötig, bevor der endgültige Beschluss gefasst wird. Sollte es so kommen wie geplant, würde Meckenheim als eine von 60 abundanten Kommunen im Land mit 651.000 Euro im nächsten Jahr belastet. Jedes weitere Jahr müssen die betroffenen 60 Kommunen einen Betrag von zusammen 182 Millionen Euro stemmen und das bis zum Jahr 2020. Insgesamt wären das rund 1,3 Milliarden Euro, die dann auf die armen Kommunen umverteilt würden.
Grundsätzlich sei finanzielle Solidarität geboten, stellte Spilles vorab klar. Mit der geplanten Abundanzumlage würden jedoch die 60 Kommunen überstrapaziert. Es handele sich um eine Zwangsabgabe, ohne dass die Kommunen schuldhaft zur Schieflage der „armen“ Städte und Gemeinden beigetragen hätten. Hinzu komme, dass 52 der 60 abundanten (reichen) Kommunen selbst keine ausgeglichenen Haushalte hätten. Mit der Sammelklage vor dem Verwaltungsgerichtshof wolle man klären, ob die Solidaritätsumlage geeignet sei, die Ziele des Stärkungspakts zu erreichen, ob eine zeitlich befristete Abundanzumlage zulässig sei und ob es rechtens sei, das Umlagevolumen festzulegen und so den Umlagesatz für die einzelnen Kommunen jährlich neu zu bestimmen. Außerdem sei fragwürdig, dass die Abundanzumlage bei der Kreisumlage nicht berücksichtigt werde. Zudem greife der Kommunalsoli massiv in das verfassungsrechtlich verankerte kommunale Selbstverwaltungsrecht ein. 13 Ratsmitglieder aus Meckenheim werden bei der Anhörung im Landtag zu diesem Thema vertreten sei.
Am 8. November soll der Kommunalausschuss abschließend entscheiden und am 27. November wird die abschließende Beratung zur Abundanzumlage im Plenum stattfinden. Diskussionsbedarf gab es zu dem vorgelegten Antrag der SPD-Fraktion. Sie schlug vor, den Beschluss zu konkretisieren. „Wir sind nicht gegen eine rechtliche Klärung, empfinden den Beschluss jedoch als unpräzise“, formulierte es Fraktionsvorsitzende Brigitte Kuchta. Eine Klage sei nur gerechtfertigt, wenn die Leistungsfähigkeit der Kommunen nicht angemessen bewertet werde, wenn durch die Umlage, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Geber-Kommunen genommen werde oder wenn fehlende Sparbemühungen der Nehmerkommunen nicht sanktioniert würden. Der entsprechende Antrag wurde jedoch gegen die Stimmen der SPD abgelehnt.
