Politik | 01.07.2013

Gemeinderat Thür stimmte Bestandsausbau der Einmündung Fallerstraße/ Kottenheimer Straße zu

Auftragsvergabe für Gehwegsanierung einstimmig verabschiedet

Thür. Die Wegebauarbeiten zur Maßnahme „Sanierung Gehweg Kottenheimer Straße, Thür“ wurden am 23. Mai beschränkt ausgeschrieben. Hier sieht die Gemeinde Thür vor, die schadhaften Rinnbordsteine gegen Rundbordsteine auszutauschen und wieder neues SF-Pflaster zu verlegen.

In diesem Zusammenhang soll auch das Beleuchtungskabel erneuert und Lampenfundamente für die neue Straßenbeleuchtung errichtet werden. Die Submission fand am 11. Juni statt. Im Anschluss wurden die Angebote von der Verwaltung formal, rechnerisch und fachlich geprüft. Der Gemeinderat Thür beschloss in seiner 16. Sitzung am 24. Juni einstimmig, die Firma Nette Tief- und Straßenbau mit der Ausführung der ausgeschriebenen Gewerke zu einem Angebotspreis von 45.343,02 Euro zu beauftragen.

Bislang wurde keine realisierbare Lösung gefunden

Im Verlauf der Sitzung erörterte der Rat auch die im vergangenen Jahr vom LBM Cochem-Koblenz erstellte Planung zur Sanierung und Neugestaltung des Einmündungsbereichs der K 55 Fallerstraße / Kottenheimer Straße.

Hierzu wurden vom LBM zwei Lösungen ausgearbeitet: 1. Herstellung eines verkehrsgerechten Kreisels, der auch als Buswendeplatz genutzt werden kann. Hierzu wäre ein relativ großer Grunderwerb von den angrenzenden Grundstücken erforderlich. 2. Herstellung eines Minikreisels, der jedoch nicht zum Wenden des Linienbusses genutzt werden kann. Bei dieser Lösung wäre nur ein geringer Grunderwerb erforderlich.

Die VG-Verwaltung Mendig hat in den letzten Monaten zusammen mit der Ortsgemeinde Thür und dem LBM Cochem-Koblenz die Realisierbarkeit der vorgenannten Planungsvarianten untersucht. Leider führte diese Untersuchung zu dem Ergebnis, dass keine der Planungsvarianten umsetzbar ist. Wie Bauamtsleiter Leo Oster von der VG-Mendig erläuterte, ist zur Realisierung der Variante eins der erforderliche Grunderwerb nicht möglich. Würde die Variante zwei realisiert, so könnte der RMV Bus, der die Fallerstraße von der Bundesstraße her anfährt, nicht mehr wenden. Somit müsste die Bushaltestelle an der Fallerstraße aufgegeben werden. Eine innerörtliche Umfahrung zum Wenden des RMV Busses wird als sehr kritisch angesehen.

Daher wurde seitens des LBM Cochem-Koblenz, nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, für einen Bestandsausbau entschieden. Der Gemeinderat Thür beschloss in seiner 16. Sitzung einstimmig, dem geplanten Bestandsausbau des Einmündungsbereichs K 55 Fallerstraße / Kottenheimer Straße durch den LBM Cochem-Koblenz im Auftrag des Landkreises MYK zuzustimmen. Außerdem werde die Ortsgemeinde Thür die angrenzenden Gehwege und den Teilabschnitt der Kottenheimer Straße bis zur Einmündung der Neustraße im Zuge dieser Maßnahme ebenfalls neu ausbauen. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen bei der Haushaltsplanung 2014 eingestellt werden.

Ergänzungswahlen

Bei den Ergänzungswahlen für den Umlegungsausschuss des Gemeinderates wurde in öffentlicher Abstimmung einstimmig dafür gestimmt, Herrn Marcel Weber, Abteilungsleiter Bodenmanagement und Fachgruppenleiter Bodenordnung vom Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück als neuen Vorsitzenden des Umlegungsausschusses und als dessen Stellvertreter Herrn Thomas Fischer, Fachgruppenleiter Wertermittlung vom Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück in Mayen zu wählen.

Gewerbegebiet an der B256

Ein weiteres Thema des Rats war das Gewerbegebiet an der B 256. Im Haushaltsplan der Gemeinde für 2013 sind 25.000 Euro für den Erwerb von weiteren Grundstücken im II. Bauabschnitt des Gewerbegebietes an der B 256 veranschlagt worden. Leider konnte mit einer Partei keine Einigung erzielt werden. Den betroffenen Grundstückseigentümern war der von der Gemeinde gebotene Kaufpreis von 5,50 Euro pro Quadratmeter der von allen Eigentümern von Grundstücken im I. Bauabschnitt des Gewerbegebietes akzeptiert wurde, zu niedrig. In diesem I. Abschnitt konnten bereits fünf Grundstücke veräußert werden und es besteht eine weitere Nachfrage. Für die Umsetzung des Bebauungsplanes müssen die betroffenen Grundstücke im Sinne des Plankonzeptes neu geordnet werden.

Hierfür ist die Durchführung eines gesetzlichen Umlegungsverfahrens erforderlich. Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss: „Gemäß § 46 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung wird die Umlegung für einen Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 256 II“ angeordnet. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung ‚Gewerbegebiet an der B 256 II’.“  Mit der Fertigstellung der Baustraßen und der Schmutzwasserkanäle im ersten Bauabschnitt des Gewerbegebietes „An der B 256“ wurde die Firma Martin Meurer & Co GmbH, Kobern-Gondorf zum Angebotspreis von 130.452,49 Euro beauftragt.

Auftragsvergaben

Anschließend beschloss der Rat ebenfalls einstimmig der geplanten  Einziehung  des  Abschnittes  der L 120 von der Einmündung in die B 256 beim Golokreuz bis zum ehemaligen Reginarisbrunnen zuzustimmen und einen Teilabschnitt der Landesstraße in einer Länge von etwa 330 Meter als  Rad- und Wirtschaftsweg in die Baulast der Gemeinde Thür  zu übernehmen.

Sodann votierte der Rat für zwei Auftragsvergaben: 1. Für die Erneuerung der Zaunanlage am Spielplatz Kaiserplatz erhielt die Firma Osterkamp aus Walterschen den Auftrag zum Angebotspreis von 3.776,70 Euro und 2. wurde die Firma Raumausstattung Einig mit der Lieferung und Montage von Jalousien zum Sonnenschutz im Kindergarten Thür zum Angebotspreis von Brutto 4.434,94 beauftragt. Für die Aufstellung einer entsprechenden Vorschlagsliste schlug der Rat für den Schöffendienst Achim Danhausen und Doris Hilger vor.

Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Zum Abschluss der Sitzung machte Ortsbürgermeister Rainer Hilger folgende Mitteilungen: 1. Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat mit Schreiben vom 4. April 2013 keine Bedenken gegen die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2013 erhoben. 2. In Absprache mit dem LBM Cochem soll zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger ein Fahrbahnteiler mit Fußgänger-Übergangshilfe auf der B 256 an der Einmündung Fallerstraße hergestellt werden.

Als Voraussetzung hierfür hat die Ortsgemeinde bereits im vergangenen Jahr den hierfür erforderlichen Grunderwerb getätigt.

Nach Rücksprache mit dem LBM soll der Fahrbahnteiler in der zweiten Jahreshälfte 2014 ausgeführt werden. 3. Die Gremien der Ortsgemeinde Thür haben sich bereits mehrfach mit den Schäden an dem Anbau der Mehrzweckhalle hinter der Bühne befasst.

Wie bekannt ist, bestehen bei diesem Anbau erhebliche Setzungsrisse aufgrund der unzureichenden Standfestigkeit des Untergrundes.

Zunächst beabsichtigte die Ortsgemeinde diesen Anbau 2013 abzubrechen. In der Sitzung des Bauausschusses am 23.03.2013 wurde beschlossen zunächst die Verwaltung mit einer Zustandserfassung und einer Zustandskontrolle zu beauftragen.

Der Fachbereich Bauwesen und Wasser/Abwasser der Verbandsgemeinde Mendig teilt hierzu mit, dass eine verbindliche Zustandsbeurteilung nur durch die Beauftragung eines Gutachtens möglich ist.

Es besteht jedoch die Möglichkeit seitens der Verwaltung eine Prüfung durchzuführen, um mögliche Bewegungen im Bereich der vorhandenen Rissstellen festzustellen.

Hierzu werden Rissmonitore an den Rissstellen aufgeklebt beziehungsweise angeschraubt. Hierdurch können dann kippdynamische Bauteilbewegungen durch Parallelverschiebung der Gradachse dokumentiert werden. In Absprache mit dem Ortsbürgermeister sollen daher zunächst fünf Rissmonitore angeschafft und an den Schadstellen angebracht werden. Der Fachbereich Bauwesen und Wasser/Abwasser wird hiernach eine entsprechende Kontrolle der Rissmonitore durchführen.

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