In Andernach wurde ein Gräberfeld für die Allerkleinsten gestaltet
CDU fordert eine rechtliche Klarstellung im Bestattungsgesetz
Andernach. Die Sozialpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Hedi Thelen aus Plaidt, dankt dem Dekanat Andernach-Bassenheim für die würdige Gestaltung eines Gräberfelds für die Allerkleinsten in Andernach.
Das Dekanat plant seit rund eineinhalb Jahren das Gräberfeld für Föten, die unter 500 Gramm wiegen und damit nach noch geltender Rechtslage nicht beisetzungspflichtig sind. Der Entwurf des zukünftigen Gräberfeldes wurde kürzlich vorgestellt. „Der Verlust eines Kindes noch vor der Geburt trifft Eltern genauso hart wie der Verlust geborener Kinder. Diesen tot geborenen Kindern muss gleiche Würde zuteilwerden, wie sie auch für die Bestattung verstorbener Kinder nötig ist“, so Hedi Thelen.
Bislang sieht das Landesbestattungsgesetz eine Bestattungspflicht nur für jene Föten vor, die über 500 Gramm wiegen. Bereits seit zwei Jahren diskutiert der Landtag Rheinland-Pfalz auf Initiative des Vereins „Leere Wiege“ über notwendige Schritte zur Änderung. Die CDU-Landtagsfraktion ist im Frühjahr 2013 zu der Auffassung gelangt, dass hinreichende Informationen zur Formulierung eines entsprechenden Änderungsantrages vorliegen und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf am 19. April 2013 eingebracht. Nach weiteren Befassungen des Sozialausschusses, auch in Form von Anhörungen und Anforderungen von Gutachten, haben sich die drei im Landtag vertretenen Fraktionen auf einen Änderungsantrag verständigt. Mit einer kleinen Änderung auf Initiative von Hedi Thelen im Ausschuss wurde klargestellt, dass die Einwilligung der Frau für eine individuelle Bestattung erforderlich ist.
„Unser Ziel ist, einen pietätvollen Umgang mit Fehlgeburten und aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten sicherzustellen. In immer mehr Kliniken, gemeinsam mit den Kommunen, finden sich zu unserer Freude Initiativen, die bereits ohne gesetzliche Verpflichtung für regelmäßige Bestattungen sorgen. Uns war es wichtig, allen Kindern dies sicherzustellen. Wir sind der Überzeugung, dass der Mensch mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle beginnt. Deshalb ist es auch wichtig, die Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen in diese grundsätzliche Bestattungspflicht einzubinden. Dies hilft zudem auch vielen Frauen, die zum Teil Jahre nach einem gewollten Abbruch einen Ort für ihre Trauer brauchen“, so Hedi Thelen zum Änderungsantrag zum Landesbestattungsgesetz. „Wir sind dankbar, dass diese Initiative eine breite Mehrheit im Landtag findet.“
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Interessierte auf der Homepage von Hedi Thelen: www.Hedi-Thelen.de unter „Aktuelles“.
Pressemitteilung
Wahlkreisbüro Hedi Thelen, MdL (CDU)
