Allgemeine Berichte | 20.08.2014

Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz

Missionar scheitert mit Klage

Kläger darf in der Unterführung der L113 bei Maria Laach auch weiterhin nicht für eine religiöse Schrift werben

Koblenz. Die Straßenbauverwaltung des Landes schloss mit der Vereinigung der Benediktiner des Klosters Maria Laach im Jahr 2010 eine als Pachtvertrag bezeichnete Vereinbarung, die der Klosterbruderschaft die Benutzung der Unterführung der L 113 gestattet. Diese Unterführung wurde errichtet, um die Sicherheit des Fußgängerverkehrs zu gewährleisten. Sie wird insbesondere von Besuchern benutzt, die ihr Fahrzeug auf einem privaten Großparkplatz abstellen und von dort die Klosteranlagen aufsuchen. Nach Meinungsverschiedenheiten zwischen der Vereinigung der Benediktiner und dem Kläger bat dieser im April 2013 die Straßenbauverwaltung, ihm für die Monate Mai bis Dezember 2013 eine Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Er beabsichtige, einmal im Monat einen kleinen Tisch und eine Staffelei im Bereich des Durchgangs vom Parkplatz zur Klosteranlage Maria Laach aufzustellen, um für eine von ihm verfasste religiöse Schrift, einen diese erläuternden Flyer sowie einen christlichen Symbol-Anhänger zu werben. Die Straßenbauverwaltung lehnte diesen Antrag ab. Den hiergegen erhobenen Widerspruch wies der Landesbetrieb Mobilität zurück. Daraufhin beantragte der Kläger beim Verwaltungsgericht Koblenz die Feststellung, dass die Ablehnung seines für das Jahr 2013 gestellten Antrags rechtswidrig gewesen sei.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Der Kläger, so die Koblenzer Richter, habe im Jahr 2013 keinen Anspruch auf die Erteilung der beantragten Sondernutzungserlaubnis gehabt. Nach den Vorschriften des Landesstraßenrechts bedürfe der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) zwar einer Erlaubnis. Etwas anderes gelte jedoch dann, wenn der Gemeingebrauch der Straße durch deren Benutzung nicht beeinträchtigt sein könne. In einer solchen Situation richte sich die Einräumung von Rechten zur Straßenbenutzung nach dem Privatrecht. Die Fußgängerunterführung verbinde die Klosteranlagen mit einem öffentlichen Wanderweg und dem in Privateigentum stehenden Großparkplatz. Der zwischen diesen Einrichtungen stattfindende Fußgängerverkehr sei kein Verkehr der L 113, die von ihrer straßenrechtlichen Einstufung dem Durchgangsverkehr diene. Mithin könne der Gemeingebrauch an dieser Straße durch die Aufstellung des Tisches und der Staffelei im Bereich der Fußgängerunterführung nicht beeinträchtigt sein. Im Übrigen sei der Pachtvertrag über die Benutzung der Unterführung zwischen der Vereinigung der Benediktiner und der Straßenbauverwaltung abgeschlossen worden, bevor der Kläger seinen Antrag auf Sondernutzung gestellt habe. Berücksichtige man zudem die vertraglichen Verpflichtungen der Klosterbruderschaft sowie die Bedeutung der von vielen Menschen besuchten Klosteranlage, begründe es keinen Rechtsverstoß zu Lasten des Klägers, dass ihm im Jahr 2013 die Nutzung der Fußgängerunterführung nicht erlaubt worden sei.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung beantragen.

Pressemitteilung

Verwaltungsgericht Koblenz

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare

BLICK aktuell-Bilderrätsel: Folge 3

  • Carmen Busch: Das Foto wurde am Linzer Fähranleger aufgenommen. Die Fähre liegt gerade in Kripp
  • Claus Wiest: Das Foto zeigt die Rheinfähre Linz-Remagen, aufgenommen von der Anfahrt auf der Linzer Seite mit Blick auf den Ort Kripp.
  • Julia Doll : Lieber Roman, ja absolut, sehe ich ganz genauso
  • Roman Bermel: Hallo Julia. Du hast vollkommen recht. Ich habe lange bei euch gearbeitet und bin auch heute noch in der Grundschule unterstützend tätig. Ich kann nicht feststellen, dass weniger Unterstützung notwendig ist, eher das Gegenteil ist der Fall.
Rund um´s Haus
Dauerauftrag
Rund ums Haus
Kreishandwerkerschaft
Schulze Klima -Image
Werksverkauf Anhausen
Innovatives rund um Andernach
Anzeige "Rund ums Haus"
Innovatives rund um Andernach
Empfohlene Artikel
Symbolbild.
129

Rhein-Lahn-Kreis. Kurz vor dem langen Maiwochenende warnt der Brand- und Katastrophenschutz des Rhein-Lahn-Kreises eindringlich vor der gesteigerten Gefahr von Vegetations- und Waldbränden. Die aktuelle Witterung, geprägt von Wind und anhaltender Trockenheit, hat dazu geführt, dass das alte Laub vom Vorjahr sowie der Boden in Wäldern und auf Wiesen besonders trocken und entzündlich sind.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Symbolbild. Foto: ROB
3595

Für verunglückte Männer kam jede Hilfe zu spät

03.05.: Horrorfund auf Feldweg: Jogger findet zwei tote Quadfahrer

Laubach (Simmern). Am Sonntag, den 03.05.2026, gegen 17:10 Uhr, fand ein Jogger auf einem Feldweg westlich der Ortschaft 56288 Laubach (Rhein-Hunsrück-Kreis) ein verunfalltes Quad vor. Bei dem Quad konnten zwei augenscheinlich schwerst verletzte männliche Personen aufgefunden werden. Trotz umgehend eingeleiteter Rettungsmaßnahmen konnte nur noch der Tod der beiden verletzten Personen festgestellt werden.

Weiterlesen

Auch ein historisches Feuerwehrfahrzeug konnte besichtigt werden. Foto: DU
44

Feuerwehr Bad Bodendorf öffnete ihre Türen

Beliebtes Familienfest bot Einblicke in Technik und Einsatz

Bad Bodendorf. So, wie die Menschen froh sind, wenn sie von der Feuerwehr Hilfe in den unterschiedlichsten Notsituationen erfahren, freut sich die Feuerwehr – sozusagen im „Gegenzug“ - über regen Besuch ihrer Veranstaltungen. Das früher oft gehörte Motto „Wir kommen zu ihnen, wenn es brennt, kommen sie zu uns, wenn wir feiern“, nahmen sich am Maifeiertag zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus Bad Bodendorf,...

Weiterlesen

Daueranzeige
Kreishandwerkerschaft
Imageanzeige
Dauerauftrag 2025
Rund ums Haus
Industriemechaniker
Innovatives rund um Andernach
Maikirmes Franken
Azubispots Bad Neuenahr 2026
10 Jahre NoWi Bau
Vorabrechnung, Nr. AF2025.000354.0, April 2026
Berufskraftfahrer gesucht
Outdoormöbel
Door To Door Anzeige
Titelanzeige
Jubiläum
Gebrauchtwagenanzeige
Anzeige KW 18